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Mehr als 20 Anträge beim Verbandstag [Ändern] | |
| | Beim ersten virtuellen Verbandstag des Saarländischen Fußballverbandes (SFV) wird über die Zukunft der Saison 2019/2020 im Kontext der Corona-Pandemie entschieden. Mehr als 20 Anträge wurden eingereicht. SCB-Online stellt die Szenarien vor... |
ANZEIGE - Das SCB-Online-Projekt wird unterstützt von (Mehr Infos): VERFASST VON Marc Schaber, 28. Mai 2020
Am Dienstag, den 9. Juni 2020 um 18:00 Uhr wird auf dem virtuellen Verbandstag über das weitere Vorgehen in der Saison 2019/2020 nach der Unterbrechung durch die Corona-Pandemie entschieden. Neben dem Antrag des Vorstandes des Saarländischen Fußballverbandes (SFV) ( SFV stellt Antrag auf Abbruch mit Aufstieg) gingen mehr als 20 weitere Anträge von 19 Vereinen ein über die am Verbandstag diskutiert wird. Darunter auch Anträge der DJK Ballweiler-Wecklingen, des TuS Lappentascherhof und des FV Biesingen.
Die Saarlandhalle in Saarbrücken war bei den vorherigen Verbandstagen prall gefüllt
Wie genau am Verbandstag mit der Vielzahl an Anträgen umgegangen wird, steht noch nicht fest: „Hauptaugenmerk des Verbandstages ist die Entscheidung über eine Fortsetzung, Annullierung oder den Abbruch der Saison 2019-2020. Dafür wurden viele Aspekte Ihrerseits eingebracht. Der SFV-Vorstand prüft angesichts der Vielzahl und Unterschiedlichkeit der Anträge, wie ein praktikables Abstimmungsverfahren aussehen kann. Wir werden hier mit einem Lösungsvorschlag auf Sie zukommen.“, heißt es von Seiten des SFV-Vorstandes.
SCB-Online stellt die einzelnen Anträge im Original-Wortlaut vor, die den Vereinen am Donnerstagabend zugeschickt wurden:
Antrag Nr. 0-1
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Saisonplanung 2020-21
Antragssteller: SFV-Vorstand
Antrag:
Der SFV-Vorstand wird für die Spielzeit 2020/21 ermächtigt, im Falle von Beeinträchtigungen des Spielbetriebs in der Spielordnung notwendige Änderungen vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn die Saison bereits begonnen wurde.
Begründung:
Nach aktueller behördlichen Verfügungslage ist nicht absehbar, wann die neue Saison 2020- 21 begonnen werden kann und ob es nicht zu weiteren Unterbrechungen kommen könnte.
Der SFV hat bereits erste Planungen für die neue Spielzeit vorgenommen. Sollten diese aufgrund weiterer Verfügungen nicht realisierbar sein, gilt es, flexibel reagieren zu können und kurzfristig Änderungen vorzunehmen. Der SFV-Vorstand muss daher in die Lage versetzt wer- den auch im laufenden Spielbetrieb seine Ordnungen anpassen zu können. Hierfür sind wo- möglich Änderungen in der Satzung und den Ordnungen sowie den Durchführungsbestimmungen notwendig. Dies kann u.a. betreffen: Klasseneinteilungen, Veränderungen des Wettbewerbs oder durch Wertungen.
Mit dieser Ermächtigung kann der SFV-Vorstand seiner satzungsgemäßen Aufgabe nachkommen, Fußballspielbetrieb anzubieten.
Diese Regelungen gelten bis zum 30.06.2021.
Antrag Nr. 0-2
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Saisonplanung 2020-21
Antragssteller: SFV-Vorstand
Antrag:
Sollte der Verbandstag aufgrund technischer Probleme abgebrochen werden müssen bzw. nicht bis zum Ende durchgeführt werden können, so wird der Verbandstag am darauffolgen- den Tag fortgesetzt.
Alle Entscheidungen, die bis zu einem Abbruch getroffen wurden, bleiben bestehen.
Begründung:
Für den Fall einer technischen Störung oder eines Ausfalls des Netzwerkes soll ein nächst- möglicher Termin für die Fortführung des Verbandstages bestimmt werden. Damit wird eine schnelle Entscheidung über die Themen des Verbandstages ermöglicht und eine notwendige Einladungsfrist von 4 Wochen umgangen.
Antrag Nr. 1
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
Antragssteller: SFV-Vorstand
Antrag:
Die aktuelle Saison wird angesichts der Corona-Pandemie abgebrochen.
Der Meister der jeweiligen Spielklasse steigt auf. Er wird dadurch ermittelt, dass der Quotient aus erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen zugrunde gelegt wird. Der Tabellen- stand zum Zeitpunkt des Abbruchs des Spielbetriebs ist für die Berechnung maßgebend. Meister ist die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten.
Weitere Aufsteiger werden nicht ermittelt, Relegationsspiele entfallen.
Es werden keine Absteiger ermittelt. Jedoch können Vereine, die zum Zeitpunkt der Beendingung der Saison mit ihrer Mannschaft auf dem Abstiegsplatz stehen, auf Antrag in der kommenden Saison freiwillig eine Klasse tiefer spielen. Mannschaften, die im Verlauf der Saison 2019-20 zurückgezogen haben, steigen in die unterste aufstiegsberechtigte Spielklasse ab.
In der Saison 2020-21 wird es einen vermehrten Abstieg geben.
Geltende Regelungen zum Vereinswechsel, insbesondere zu den Wechselfristen, bleiben da- mit unverändert gültig.
Oben genannte Regelungen gelten sowohl für den Jugend- als auch für den Aktivenbereich (Herren, Ü-Fußball, Frauen).
Begründung:
Der SFV hat die Verpflichtung, einen Spielbetrieb mit Aufsteiger und Absteiger zu ermitteln. Die Saison kann gemäß Satzung und Ordnungen des SFV auch über den 30.06. hinausgehen. Fußballspiele im Amateurfußball sind nach aktuellem Stand rechtlich verboten. Derzeit ist nicht abschätzbar, wann Mannschaftsport im Saarland grundsätzlich wieder erlaubt sein wird. Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Wettkampfform ist somit auf unbestimmte Zeit rechtlich nicht möglich. Ein Trainingsbetrieb kommt allenfalls eingeschränkt und unter Beachtung von öffentlich-rechtlichen Vorgaben in Betracht. Eine reguläre Beendigung der Meisterschaftsrunde im Spieljahr 2019-20 erscheint unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich. Mit der Beendigung der Saison 2019-20 zum 30.06. können Meister und Aufsteiger in sämtlichen Spielklassen so rechtzeitig ermitteln werden, dass diesen die Teilnahme am Spielbetrieb ab Beginn der Folgesaison möglich ist.
Mit der Beendigung der Saison 2019-20 bis zum 30.06.2020 ist zudem gesichert, dass vorbehaltlich rechtlicher Beschränkungen grundsätzlich der gesamte Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 genutzt werden kann, um die Folgesaison 2020-21 ordnungsgemäß durchzuführen.
Für den Fall der Beendigung des Spieljahres 2019-20 zum 30.06.2020 ist der Ermittlung von Meistern und Aufsteigern auf Grundlage der Quotientenregelung gegenüber einer Wertung nach der Tabelle einer vollständig absolvierten Vorrunde der Vorzug zu geben. Finden alle bisher ausgetragenen Spiele Berücksichtigung, kommt dies der Absolvierung sämtlicher Meisterschaftsspiele und damit dem ursprünglichen Wettbewerbsgedanken näher, als nur eine Berücksichtigung der Vorrunde.
Weiter ist es auch sachgerecht, bei Beendigung des Spieljahres 2019-20 zum 30.06.2020 keine Absteiger zu ermitteln, dies vor dem Hintergrund, dass ein Abstieg in der Regel für die Vereine schwerer wiegt als ein Nichtaufstieg.
Antrag Nr. 2
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
Antragssteller: SF Hostenbach
Antrag:
Der Meister der jeweiligen Spielklasse steigt auf. Maßgeblich sollte dafür die Hinrunden-Tabelle sein. Somit hätte jede Mannschaft einen vergleichbaren Stand. Mit diesem Stand könnte auch die Quotenregelung stattfinden. Weitere Aufsteiger werden nicht ermittelt, Relegations- spiele entfallen.
Es werden keine Absteiger ermittelt. Jedoch können Vereine, die zum Zeitpunkt der Beendigung der Saison mit ihrer Mannschaft auf dem Abstiegsplatz stehen, auf Antrag in der kommenden Saison freiwillig eine Klasse tiefer spielen. Mannschaften, die im Verlauf der Saison 2019-20 zurückgezogen haben, steigen in die unterste aufstiegsberechtigte Spielklasse ab.
In der Saison 2020-21 wird es einen vermehrten Abstieg geben.
Geltende Regelungen zum Vereinswechsel, insbesondere zu den Wechselfristen, bleiben da- mit unverändert gültig.
Oben genannte Regelungen gelten sowohl für den Jugend- als auch für den Aktivenbereich (Herren, Ü-Fußball, Frauen).
Begründung:
Der SFV hat die Verpflichtung, einen Spielbetrieb mit Aufsteiger und Absteiger zu ermitteln. Die Saison kann gemäß Satzung und Ordnungen des SFV auch über den 30.06. hinausgehen. Fußballspiele im Amateurfußball sind nach aktuellem Stand rechtlich verboten. Derzeit ist nicht abschätzbar, wann Mannschaftsport im Saarland grundsätzlich wieder erlaubt sein wird. Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Wettkampfform ist somit auf unbestimmte Zeit rechtlich nicht möglich. Ein Trainingsbetrieb kommt allenfalls eingeschränkt und unter Beachtung von öffentlich-rechtlichen Vorgaben in Betracht. Eine reguläre Beendigung der Meisterschaftsrunde im Spieljahr 2019-20 erscheint unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich. Mit der Beendigung der Saison 2019-20 zum 30.06. können Meister und Aufsteiger in sämtlichen Spielklassen so rechtzeitig ermitteln werden, dass diesen die Teilnahme am Spielbetrieb ab Beginn der Folgesaison möglich ist.
Mit der Beendigung der Saison 2019-20 bis zum 30.06.2020 ist zudem gesichert, dass vorbehaltlich rechtlicher Beschränkungen grundsätzlich der gesamte Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 genutzt werden kann, um die Folgesaison 2020-21 ordnungsgemäß durchzuführen.
Für den Fall der Beendigung des Spieljahres 2019-20 zum 30.06.2020 ist der Ermittlung von Meistern und Aufsteigern auf Grundlage der Hinrundentabelle gegenüber einer Wertung nach der Tabelle durch die Quotenregelung fairer für alle Mannschaften. Denn nur so hätte jede Mannschaft die Chance gehabt, gegen jede andere Mannschaft aus der Klasse gespielt zu haben. Dies entspricht eher dem Wettbewerbsgedanken. Vor allem ist es fairer, da zum aktuellen Zeitpunkt die Mannschaften in einer Liga unterschiedliche Anzahl an Spiele durchgeführt haben.
Weiter ist es auch sachgerecht, bei Beendigung des Spieljahres 2019-20 zum 30.06.2020 keine Absteiger zu ermitteln, dies vor dem Hintergrund, dass ein Abstieg in der Regel für die Vereine schwerer wiegt als ein Nichtaufstieg.
Antrag Nr. 3
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
Antragssteller: FC Neuweiler
Antrag:
Abbruch der lfd. Saison, d.h. die Saison 2019/2020 wird für beendet erklärt. Diese läuft zum 30. Juni aus und wird nicht verlängert.
Die Auf- und Abstiegsregelung wird verabschiedet: Absteiger gibt es nicht, außer Teams wurden während der lfd. Saison bereits vom Spielbetrieb zurückgezogen.
Neben den Meistern - gemäß Quotientenregel -dürfen auch sämtliche „Zweitplatzierte“ auch ebenfalls gemäß Quotientenregel in die nächsthöhere Liga aufsteigen.
Das heißt, in der kommenden Saison 2020/2021 gibt es in jeder Liga mehrere Absteiger gegenüber der Saison 2019/2020.
Begründung:
Wir denken, dass es so nicht zu einer Klagewelle kommt, wie bei der Regelung, dass es keine Auf- und Absteiger gibt und quasi die Saison genullt wird.
Bei der von uns vorgeschlagenen Regelung werden weder die Auf- noch die Absteiger benachteiligt.
Antrag Nr. 4
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele i
Antragssteller: TuS Lappentascherhof
Antrag:
Es soll wie folgt über die Saison 2019/2020 entschieden werden:
1. Die Saison ist abzubrechen, der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und steigt in die nächst höhere Klasse auf.
2. Der Zweitplatzierte, sofern dies ein Relegationsplatz ist, steigt ebenfalls in die nächst höhere Klasse auf.
3. Die Ermittlung der o.g. Platzierungen erfolgt durch die Bildung des Quotienten Errungene Punkte / Anzahl der Spiele, kaufmännische Rundung
4. Sollte der Tabellendritte einen identischen Quotienten aufweisen als der Zweitplatzierte, steigt auch dieser Verein in die nächst höhere Spielklasse auf.
5. Es gibt keine Absteiger. Sollte ein Verein dennoch freiwillig auf den Verbleib in der jeweiligen Spielklasse verzichten, so hat er dies schriftlich mitzuteilen. Er steigt dann zur nächsten Saison in die nächst tiefere Klasse ab.
6. Für die übernächste Saison wurde bereits im Vorfeld eine neue Klassenreform beschlossen. Diese wird entsprechend der aktuellen Situation angepasst, spätestens für die Saison danach. Der jeweilige Arbeitskreis zur Ausarbeitung der Reform kommt zur Anpassung erneut zusammen.
7. Punkte 1 - 6 gelten im Herren-, Frauen- und Jugendbereich
Begründung:
Zu 1: Analog zu anderen Landes- und Regionalverbänden steigt der Verein mit dem höchsten Quotienten ebenfalls auf. Hier sollte eine einheitliche Linie gefahren werden.
Zu 2: Durch die ausgefallenen Spiele und dem Abbruch der Saison wird dem Zweitplatzierten die Möglichkeit genommen, noch auf den ersten Tabellenplatz zu erreichen und die Meisterschaft zu erringen. Zusätzlich dazu wird die Möglichkeit genommen, durch Relegation aufzusteigen. Wir sehen hier eine Benachteiligung der Vereine, die noch Chancen gehabt hätten, eine der genannten Ergebnisse zu erreichen.
Zu 3: Diese Ermittlung wird in weiteren Verbänden verwendet und ermittelt unabhängig der Anzahl der Spiele einen Punktestand.
Zu 4: Sollte der Zweit- und Drittplatzierte den gleichen Quotienten aufweisen, würde der direkte Ver- gleich angezogen. Da es allerdings nicht generell möglich ist, den Tabellenstand durch diese Regelung zu ermitteln (z.B. Summe Hin- und Rückspiel unentschieden, kein Rückspielergebnis vorhanden, o.ä.), wäre in diesem Fall sogar der Drittplatzierte benachteiligt. Auch dies sollte bei der Wertung der Saison berücksichtigt werden
Zu 5: In den restlichen Spielen hätten noch Punkte eingeholt werden können, um den drohenden Abstieg zu vermeiden. Hier darf aus unserer Sicht ebenfalls kein Nachteil entstehen. Andererseits besteht sicherlich auch die Situation, dass ein Verein einen "Neustart" in der tieferen Spielklasse planen möchte. In diesem Fall sollte ein "Abstieg" möglich sein.
Zu 6: Zur Saison 2021/2022 wurde bereits festgelegt, eine neue Klassenreform einzuführen. Die Definition dazu sollte vom gleichen Arbeitskreis an die gegebene Situation angepasst und in der Saison 2021/2022, spätestens in der Saison danach, eingeführt werden
Antrag Nr. 5
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
Antragssteller: VfL Primstal
Antrag:
er Verbandstag des SFV möge beschließen:
1.) die Saison 2019/20 abzubrechen
2.) sämtliche Spielergebnisse zu annullieren.
3.) keine Aufsteiger und keine Absteiger zu ermitteln.
Begründung:
Es ist aus medizinischen und politischen Gründen kaum absehbar, wann ein geregelter Spiel- betrieb wieder möglich sein wird. Solange es keinen Impfstoff gegen das Virus SARS-CoV-2 gibt, kann keine Normalität eintreten. Selbst nach einer etwaigen Wiederaufnahme des Spielbetriebes im Herbst muss jederzeit mit einer erneuten Unterbrechung gerechnet werden (Stichwort „Zweite Welle“). Auch die zeitliche Gestaltung der neuen Saison 2020/21 wird daher eine große Herausforderung werden.
Daraus ergeben sich zwei Schlussfolgerungen: Ein Abbruch der aktuellen Saison ist unumgänglich. Jeder Vorschlag, der zu einer Aufstockung der Ligen führt, ist suboptimal, da er das Problem der „zeitlichen Gestaltung“ der neuen Saison verschärft.
Eine Variante „Abbruch mit Aufsteiger, ohne Absteiger“ ist daher zu verwerfen, da dadurch die Ligen unnötig aufgebläht werden. Das Problem „Absteiger“ wird zudem zeitlich nur verschoben, da in der nachfolgenden Saison ein vermehrter Abstieg vorgesehen ist. Das Argument, dass ein Abstieg wirtschaftlich schwerer wiegt, trägt daher auch nicht, weil per Saldo saisonübergreifend die gleiche Anzahl an Vereinen absteigen muss. Eine asymmetrische Behandlung von Abstieg und Aufstieg ist folglich nicht begründbar.
Auch das Problem „Aufsteiger“ wird durch eine „Quotenregelung nach aktuellem Tabellen- stand zum Zeitpunkt des Abbruchs“ nur suboptimal gelöst. Es wird dabei etwa nicht berücksichtigt, dass die betroffenen Vereine gegen unterschiedlich spielstarke Gegner angetreten sind die Anzahl der Heimspiele unterschiedlich sein kann.
Eine völlige Annullierung aller Ergebnisse erscheint demnach am ehesten angemessen. Alle übrigen geltenden Regelungen, etwa solche zum Vereinswechsel, zu den Wechselfristen etc. können dabei unverändert gültig bleiben.
Unser Antrag sollte nur für den Aktivenbereich gelten. Für den Jugendbereich müssen eigene, problemadäquate Lösungen gefunden werden.
Antrag Nr. 6
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
Antragssteller: SF Bietzen-Harlingen
Antrag:
Die aktuelle Saison wird angesichts der Corona-Pandemie abgebrochen. Der Meister und der Vize-Meister der jeweiligen Spielklassen steigen auf. Sie werden dadurch ermittelt, dass der Quotient aus erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen zugrunde gelegt wird. Der Tabellenstand zum Zeitpunkt des Abbruchs des Spielbetriebs ist für die Berechnung maßgebend. Meister ist die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten; Vize- Meister ist die Mannschaft mit dem zweithöchsten Quotienten. Relegationsspiele entfallen.
Die beiden Letztplatzierten der jeweiligen Spielklassen steigen ab. Sie werden dadurch ermittelt, dass der Quotient aus erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen zugrunde gelegt wird. Der Tabellenstand zum Zeitpunkt des Abbruchs des Spielbetriebs ist für die Berechnung maßgebend. Absteiger sind die beiden Mannschaften mit den kleinsten Quotienten. In der Saison 2020/2021 wird es einen vermehrten Abstieg geben.
Geltende Regelungen zum Vereinswechsel, insbesondere zu den Wechselfristen, bleiben da- mit unverändert gültig.
Oben genannte Regelungen gelten sowohl für den Jugend- als auch für den Aktiven-Bereich (Herren, Ü-Fußball, Frauen).
Begründung:
Der SFV hat die Verpflichtung, einen Spielbetrieb mit Aufsteiger und Absteiger zu ermitteln. Die Saison kann gemäß Satzung und Ordnungen des SFV auch über den 30.06.2020 hinaus- gehen. Fußballspiele im Amateurfußball sind nach aktuellem Stand rechtlich verboten. Derzeit ist nicht abschätzbar, wann Mannschaftsport im Saarland grundsätzlich wieder erlaubt sein wird. Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Wettkampfform ist somit auf unbestimmte Zeit rechtlich nicht möglich. Eine reguläre Beendigung der Meisterschaftsrunde im Spieljahr 2019/2020 erscheint unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich.
Mit der Beendigung der Saison 2019/2020 zum 30.06.2020 können Auf- und Absteiger in sämtlichen Spielklassen so rechtzeitig ermitteln werden, so dass diesen die Teilnahme am Spiel- betrieb ab Beginn der Folgesaison möglich ist.
Mit der Beendigung der Saison 2019/2020 zum 30.06.2020 ist zudem gesichert, dass vorbehaltlich rechtlicher Beschränkungen grundsätzlich der gesamte Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 genutzt werden kann, um die Folgesaison 2020/2021 ordnungsgemäß durchzuführen.
Für den Fall der Beendigung des Spieljahres 2019/2020 zum 30.06.2020 ist der Ermittlung von Auf- und Absteigern auf Grundlage der Quotientenregelung gegenüber einer Wertung nach der Tabelle einer vollständig absolvierten Vorrunde der Vorzug zu geben. Finden alle bisher ausgetragenen Spiele Berücksichtigung, kommt dies der Absolvierung sämtlicher Meisterschaftsspiele und damit dem ursprünglichen Wettbewerbsgedanken näher, als nur eine Berücksichtigung der Vorrunde.
Neben den über die Quotientenregelung ermittelten Meistern sollten auch die Vize-Meister aufsteigen, die sonst über die Relegationsspiele die Möglichkeit für den sportlichen Aufstieg gehabt hätten.
Im sportlichen Sinne sollte es auch Absteiger geben. Ohne Absteiger würde es in den Spielklassen von der Bezirksliga aufwärts in der kommenden Spielzeit zu viele Mannschaften geben und die Kreisligen würden zu stark geschwächt werden.
Antrag Nr. 7
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
Antragssteller: TuS Nohfelden
Antrag:
1. Heute keine Entscheidung zu treffen über den Abbruch oder das Fortsetzen der Saison 2019/2020.
2. Die Wechselperiode vom 01.07.-31.08.2020 und eine damit verbundene Abmeldung beim abgebenden Verein bis zum 30.06.2020 soll trotzdem vollzogen werden und zwar unabhängig von einer Beendigung der aktuellen Saison.
Begründung:
Aktuell ist es nicht abschätzbar, wann ein regulärer Spielbetrieb aus medizinischen und politischen Gründen wieder möglich sein wird. Aus dieser Ungewissheit heraus sollte man sich nicht der sinnvollsten Option berauben, die heute noch gar nicht absehbar ist. Denn es ist durchaus möglich, dass erst im März 2021 wieder ein Meisterschaftsspiel auf Verbandsebene stattfinden kann. Wenn dies der Fall wäre, könnte man die Saison 2019/2020 circa ein Jahr nach der Unterbrechung fortsetzen und regulär beenden, um die dann verbliebene Zeitspanne für Meisterschaftsspiele möglichst sinnvoll zu nutzen. Zumindest hätte man dann die Option dazu.
Um ein möglichst faires Ergebnis für alle Mannschaften zu erzielen, würde dem somit am ehesten Rechnung getragen, wenn die aktuelle Saison mit einem Spielbetrieb ab- geschlossen wird, um so Aufsteiger und Absteiger zu ermitteln. In dem beschriebenen Fall entfiele dann die Saison 2020/2021 rein faktisch gänzlich.
Sollte jedoch ein Spielbetrieb beispielsweise bereits wieder im September oder Oktober 2020 möglich sein, würde wiederum die Option, die aktuelle Runde nach den besprochenen Versionen abzubrechen, in den Fokus rücken und eher sinnvoll werden:
- so dass man die Runde 2020/2021 ggf. leicht verkürzt / mit mehreren ‚Englischen Wochen‘ spielt,
- so dass die Saison 2021/2022 regulär im August beginnen kann. Ein Saisonbeginn regelmäßig im August scheint wohl durch die Vorgaben der DFL beschlossene Sache zu sein.
Die sinnvollste Option für den Umgang mit der aktuellen Saison hängt schlicht von dem Zeitpunkt ab, wann wieder ein Meisterschaftsspiel auf Verbandsebene stattfinden kann.
Darüber hinaus ist dem TuS Nohfelden aber bewusst, dass die Vereine Planungssicherheit benötigen. Gerade im Hinblick auf Spielerbindungen oder Trainerverträge ist eine Planung äußerst wichtig. Um diese Planungssicherheit zu erhalten, haben wir Punkt zwei, unabhängig von einem Beenden/Fortsetzen der Saison die Wechselperiode vom 01.07.-31.08.2020 stattfinden zu lassen, beantragt. Der etwaige Abschluss neuer Verträge sei dabei selbstredend den jeweiligen Vertragspartnern vorbehalten, insbesondere was die Laufzeit neuer Verträge anbelangt. Uns ist bewusst, dass die Saison 2019/20 im Falle der Saisonfortsetzung bspw. im März 2021 teilweise mit neuen Spielern und/oder auch neuen Trainern zu Ende geführt würde. Dies mag für den einen Vorteile für den anderen Nachteile haben. Diese Methodik sehen wir in dem Fall der Fälle aber dennoch als fairer für alle beteiligten Mannschaften an, als einen Aufsteiger und oder Absteiger mittels den vorgeschlagenen Methoden zu bestimmen. Zumindest sollte man sich dieser wohl fairsten Option nicht jetzt schon ungezwungen berauben
Antrag Nr. 8
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
Antragssteller: DJK Ballweiler-Wecklingen
Antrag:
Die aktuelle Saison wird angesichts der Corona-Pandemie abgebrochen.
Der Meister der jeweiligen Spielklasse steigt auf. Er wird dadurch ermittelt, dass der Quotient aus den erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen zugrunde gelegt wird. Der Tabellenstand zum Zeitpunkt des Abbruchs des Spielbetriebs ist für die Berechnung maßgebend. Meister ist die Mannschaft mit der höchsten Punktzahl.
Der Tabellenzweite, der durch den Quotienten ermittelt wird, steigt ebenfalls auf.
Der Tabellenletzte steigt, wie in der Spielordnung festgelegt, ab. Mannschaften, die im Verlauf der Saison 2019-20 zurückgezogen haben, steigen in die unterste aufstiegsberechtigte Spielklasse ab, und gelten als erster Absteiger.
ln der Saison 2020-21 wird es hierdurch einen vermehrten Abstieg geben. Dieser soll durch Aussetzung der Relegationsspiele am Ende der Saison 2020-21 abgeschwächt werden. Der vermehrte Abstieg wird hierdurch um eine Mannschaft verringert. ln der Saison 2021-22 soll dann wiederum eine Relegation durchgeführt werden und die ursprüngliche Klassenstärke wieder erreicht werden.
Geltende Regelungen zum Vereinswechsel, insbesondere zu den Wechselfristen, bleiben da- mit unverändert gültig.
Oben genannte Regelungen gelten sowohl für den Jugend- als auch für den Aktivenbereich (Herren, Ü-Fußball, Frauen).
Begründung:
Der SFV hat die Verpflichtung, einen Spielbetrieb mit Aufsteiger und Absteiger zu ermitteln. Die Saison kann gemäß Satzung und Ordnungen des SFV auch über den 30.06. hinausgehen.
Fußballspiele im Amateurfußball wegen der Corona Pandemie sind nach aktuellem Stand rechtlich verboten. Dezeit ist nicht abschätzbar, wann Mannschaftsport im Saarland grundsätzlich wieder erlaubt sein wird. Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Wettkampfform ist somit auf unbestimmte Zeit rechtlich nicht möglich. Ein Trainingsbetrieb kommt allenfalls eingeschränkt und unter Beachtung von öffentlich-rechtlichen Vorgaben in Betracht. Eine reguläre Beendigung der Meisterschaftsrunde im Spieljahr 2019-20 erscheint unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich.
Mit der Beendigung der Saison 2019-20 zum 30.06. können Meister, Aufsteiger (Zweitplatzierter) sowie Absteiger in sämtlichen Spielklassen so rechtzeitig ermitteln werden, dass diesen die Teilnahme am Spielbetrieb ab Beginn der Folgesaison möglich ist.
Eine Ausnahme bildet die Saarlandliga, hier hängt der Aufstieg des 2. Platzierten von der Regelung der Aufstiegsmöglichkeit des Regionalverbands ab.
Mit der Beendigung der Saison 2019-20 bis zum 30.06.2020 ist zudem gesichert, dass vorbehaltlich rechtlicher Beschränkungen grundsätzlich der gesamte Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 genutzt werden kann, um die Folgesaison 2020-21 ordnungsgemäß durchzuführen. Durch die Aussetzung der Relegation in der Saison 2020-21 können diese 2 Wochen noch für die Saisonspiele genutzt werden. ln der Saison 2021-22 soll dann wieder eine Relegation gespielt werden und die 2. Stufe des vermehrten Abstiegs umgesetzt werden. Durch diese Aufstiegsregelung in der Corona-Zeit sollte es allen Vereinen möglich sein, ihre Saisonziele zu erreichen. Es werden insgesamt 55 Mannschaften in die nächsthöhere Klassen aufsteigen und nur 13 Mannschaften absteigen. Es wird sich hier ein neuer Zuschnitt der KL A zwangs- läufig ergeben. Der Vorteil wird es dann sein, dass durch Wegfall von Kreisligen A die Mannschaftsstärke dieser einzelnen Klassen erhöht wird und sich wieder mehr Spiele in den einzelnen Kreisligen ergeben.
Für den Fall der Beendigung des Spieljahres 2019-20 zum 30.06.2020 ist der Ermittlung von Meistern, Aufsteigern sowie Absteigern auf Grundlage der Quotientenregelung gegenüber einer Wertung der Tabelle einer vollständig absolvierten Vorrunde der Vorzug zu geben. Mit Beendigung der Saison sollte auch entsprechend der Spielordnung ein Absteiger ermittelt werden. Der Tabellenletzte steigt ab. Mannschaften, die im laufenden Spielbetrieb abgemeldet wurden, gelten als erster Absteiger und müssen in der entsprechenden Kreisliga A eingeteilt werden.
Antrag Nr. 9.1
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
Antragssteller: SSV Oppen
Antrag:
Die Wertung der laufenden Saison 2019/2020 soll so erfolgen wie vom Vorstand des Saarländischen Fußballverbandes vorgeschlagen, also:
1.) Abbruch der Saison
2.) Es steigen nur die Tabellenersten jeder Spielklasse in die nächsthöhere Spielklasse auf, dabei wird der Klassenbeste durch die vom SFV-Vorstand skizzierte Quotientenregelung ermittelt.
3.) Die sonst übliche Relegation wird ausgesetzt.
4.) Verzicht auf Abstieg, stattdessen Aufstockung der bestehenden Spielklassen um die Aufsteiger.
5.) In der Folgesaison Begradigung der aufgestockten Spielklassen über vermehrten Abstieg.
Begründung:
-
Antrag Nr. 9.2
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
Antragssteller: SSV Oppen
Antrag:
Verschiebung der angedachten Spielklassenreform um ein Spieljahr
Begründung:
Nach den ursprünglichen Überlegungen des SFV sollte auf dem ordentlichen Verbandstag im März über eine eventuelle Spielklassenreform und den Zeitrahmen für deren Umsetzung beschlossen werden. Vorgesehen war, dass die Saison 2020/2021 als Qualifikationsjahr gewertet wird und ab der Saison 2021/2022 in der Struktur gespielt werden soll, die auf dem Verbandstag beschlossen wurde.
Auf Grund der Corona-Pandemie ist der ordentliche Verbandstag ausgefallen, noch steht nicht fest, wann er überhaupt stattfinden kann. Zudem scheint der Abbruch der laufenden Saison möglich, wodurch in der kommenden Saison (von der auch noch nicht klar ist, wann sie überhaupt beginnen wird) die Spielklassen womöglich vergrößert werden könnten.
Angesichts all dieser Unwägbarkeiten halten wir es für sinnvoll, den angedachten Zeitplan für die Ligareform um ein Jahr nach hinten zu verschieben. Sonst würden in der Saison 2020/2021, deren Verlauf bis dato noch überaus offen ist, sehr viele sportliche Entscheidungen auf einmal anstehen. Auch ist derzeit nicht absehbar, wann der Beschluss über die Spielklassenstruktur tatsächlich fallen kann.
Daher sollte erst das Spieljahr 2021/2022 als Qualifikationsjahr für die Spielklassenreform gewertet werden.
Antrag Nr. 9.3
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
Antragssteller: SSV Oppen
Antrag:
Aussetzen der Relegationsrunde auch in der Folgesaison 2020/2021 sowie in der Saison 2021/2022
Begründung:
Wenn der Beschluss des SFV-Vorstandes eine Mehrheit beim virtuellen Verbandstag finden sollte, werden voraussichtlich alle Spielklassen innerhalb des SFV mit Ausnahme der Kreisligen A um eine Mannschaft aufgestockt. Das heißt, die kommende Saison 2020/2021 wird absehbar in allen Ligen ab Bezirksliga nach einem 18er-Schlüssel gespielt werden, was je Spielklasse vier zusätzliche Spieltage bedeuten wird. Gleichzeitig ist noch gar nicht abzusehen, wann die Spielzeit überhaupt beginnen kann. Nach derzeitigem Stand ist der früheste Termin der 1. September (wegen des weiterhin geltenden Verbots für Großveranstaltungen).
Es gibt also absehbar ein ganz enges zeitliches Korsett für die Absolvierung der regulären Spielrunde geben, „englische Wochen“ werden sich kaum vermeiden lassen, da zumindest der Monat August für den regulären Spielbetrieb wegfallen dürfte (dadurch fehlen mindestens fünf potenzielle Spieltermine!). Somit dürfte es unumgänglich sein, die kommende Saison bis in Juni 2021 hinein zu verlängern. Wenn dann auch noch anschließend eine Relegationsrunde ausgetragen werden soll, die sich (angesichts möglicherweise auszutragender Entscheidungsspiele) über weitere zwei Wochen erstrecken kann, ist das für viele Vereine personell und organisatorisch kaum mehr machbar. Durch die Ballung an Spielen, die ohnehin im Falle der wenig geliebten Wochenspieltage zu sportlichen Benachteiligungen bzw. Ungleichbehandlungen führen dürften, sehen wir den sportlichen Wert der Relegationsrunde in Frage gestellt. Zudem würden dann wichtige Entscheidungen bis kurz vors Ende der regulären Vereinswechselperiode verschoben.
Nicht zuletzt droht insbesondere in den unteren Spielklassen je nach Ausgang der Relegationsrunde ein so massiver Abstieg (weil auch die Ligen gleichzeitig wieder auf 16er-Felder verkleinert werden sollen), dass das angestrebte Ziel, nämlich eine Begradigung der Spielklassen, in bestimmten Fällen nicht erreicht werden kann - da es ja auch nur maximal vier Absteiger geben darf.
Durch den vorgesehenen vermehrten Abstieg sind die Vereine (und die Spielklassen) ohnehin schon stark belastet. Das Austragen der Relegationsrunde würde diese Belastung noch verschärfen.
Daher halten wir es für sinnvoll und geboten, die Relegation in der kommenden Saison 2020/2021 auszusetzen.
Dass auch in der übernächsten Saison 2021/2022 keine Relegation stattfinden soll, ergibt sich folgerichtig aus unserem Vorschlag, die Spielklassenreform um ein Jahr zu verschieben. Denn die Pläne zur Umsetzung der Spielklassenreform sahen ohnehin vor, dass in dem Qualifikationsjahr keine Relegation stattfinden soll.
Falls unseren beiden Anträgen stattgegeben wird, würde dies also bedeuten, dass eine Relegationsrunde erst nach Umsetzung der Spielklassenreform wieder ausgetragen werden soll.
Antrag Nr. 10
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
Antragssteller: SF Winterbach
Antrag:
1. Die aktuelle Saison wird angesichts der Corona-Pandemie abgebrochen.
2. Der Meister der jeweiligen Spielklasse steigt auf. Er wird dadurch ermittelt, dass der Quotient aus erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen zugrunde gelegt wird. Der Tabellenstand zum Zeitpunkt des Abbruchs des Spielbetriebs ist für die Berechnung maßgebend. Meister ist die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten.
3. Alle Zweitplatzierten ab der Kreisliga A steigen auf, sofern die Vorgaben bzw. Rahmenbedingungen des DFB dies ermöglichen. Der Zweitplatzierte wird mit Hilfe der Quotientenrechnung analog der Errechnung des Meisters ermittelt. Sollte ein Zweitplatzierter auf einen Aufstieg verzichten erfolgt keine Weitergabe des Aufstiegsrechts.
4. Es werden keine Absteiger ermittelt. Vereine, welche ihre Mannschaft während der Saison zurückgezogen haben, sind künftig in der untersten Spielklasse (Kreisliga A) zu führen.
5. Geltende Regelungen zum Vereinswechsel, insbesondere zu den Wechselfristen, bleiben unverändert gültig.
6. Die oben genannten Regelungen gelten sowohl für den Jugend- als auch für den Aktivenbereich. (Herren, Ü-Fußball, Frauen).
Begründung:
Hiermit wird angemerkt, dass lediglich auf die Änderung unter Punkt 3 eingegangen wird, da bereits durch den Antrag des SFV die übrigen Punkte erläutert wurden.
Vor einer Saison wird immer die gültige Auf- und Abstiegsregelung veröffentlicht. Diese sah für diese Saison 2019/2020 vor, dass die Zweitplatzierten über eine Relegationsrunde aufsteigen können. Es muss berücksichtigt werden, was bis zum letzten Spiel geleistet wurde. Die Relegation kann aufgrund der aktuellen Pandemie nicht durchgeführt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Stärken der jeweiligen Klassen ist eine „virtuelle Relegation“ als ungerecht einzustufen. Daher ist in Analogie zur Regelung in Schleswig-Holstein gerechter, alle Zweit- platzierten ohne Austragung der Relegation aufsteigen zu lassen.
Im Rahmenterminkalender, der aufgrund der aktuellen Lage jetzt noch nicht eingeteilt werden kann, kann dies problemlos Berücksichtigung finden. Bei der bisherigen Klassenstruktur von Kreisliga bis Saarlandliga wird dann trotzdem der gleiche Schlüssel gespielt werden, egal ob nur der Meister aufsteigt oder auch zusätzlich jeder Zweitplatzierte.
Antrag Nr. 11
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
Antragssteller: FC Noswendel-Wadern und SV Weiskirchen Konfeld
Antrag:
Abbruch mit Vorrunden- oder Quotienten-Regelung, mit gleichzeitiger Klassenreform.
Die aktuelle Saison wird abgebrochen, zur Ermittlung der Tabellenstände der jeweiligen Spielklassen wird die Vorrundentabelle oder alternativ der Quotient aus erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen angewendet, Auf- bzw. Absteiger gibt es nicht.
Um Vereine, die sich nach diesen Tabellenständen in den oberen Tabellenbereichen befinden, dennoch für das bisher sportlich Erreichte etwas zu belohnen, wird -in Anlehnung an Vorschlag 1 aus diversen Arbeitstagungen bzgl. angedachter Spielklassenreform zur Saison 21/22- die „Verbandsoberliga“ als zusätzliche Spielklasse installiert. Alle anderen Klassen bleiben grundsätzlich wie nach der heutigen Struktur bestehen, lediglich die Kreisligen A würden sich von aktuell 14 auf 12 reduzieren, allerdings hätten dann die 12 Kreisligen alle eine Anzahl von 16 Mannschaften, was aktuell nicht der Fall ist (einige haben 15, 14 oder nur 13 Mannschaften). Ein Schema zur einfacheren Darstellung mit den entsprechenden Klassenzuteilungen ist als Anlage beigefügt.
Begründung:
Durch diese zusätzliche Spielklasse („Verbandsoberliga“) gibt es weniger Unstimmigkeiten von den Zweit- oder Nächstplatzierten gegenüber dem ermittelten Tabellenersten, da in den meisten aktuellen Klassen ab Kreisliga A mindestens ein Verein und in den jeweils nächsthöheren Klassen die Anzahl der Vereine steigt, die sich für die dann neue Klasseneinteilung qualifizieren. Hierdurch kann jede Klasse unterhalb der Saarlandliga als aufgewertete Spielklasse angesehen werden.
Ebenso würden dadurch die meisten aktuellen Meisterschaftsanwärter am ehesten gerecht behandelt, da zum größten Teil mehrere aktuelle Meisterschaftsanwärter der jeweiligen neuen und höheren Spielklassen zugeordnet würden. Bei Punktgleichheit zweier oder mehrere Ver- eine werden die Tabellenstände durch direkten Vergleich entschieden. Ist dann immer noch keine Entscheidung möglich, erfolgt diese final per Los.
Auch für die Saison 21/22 hätte diese neue Struktur positive Aspekte. Da es in der Saarlandliga einen Aufsteiger geben muss und beim genannten Vorschlag aktuell kein Verein absteigt, würde die Saarlandliga in der Saison 20/21 mit 17 Vereinen spielen. Dies hätte die positive Begleiterscheinung, dass es zur Saison 21/22 mit allergrößter Wahrscheinlichkeit einen vermehrten Aufstieg geben wird, damit die Saarlandliga dann wieder auf 18 Vereine aufgestockt werden sollte. Dieser vermehrte Aufstieg würde sich bis in alle Spielklassen nachziehen. Hinzu kommt noch, dass dann in der Saison 20/21 in den meisten Klassen nur der Tabellenletzte
gemäß Satzung/Durchführungsbestimmungen absteigen würde. Hierdurch wäre eine optimale und vor allem sportlich ausgespielte und somit akzeptable Auf- und Abstiegssituation gegeben. Nach diesem Vorschlag wären dann ab der Saison 21/22 alle Spielklassen wieder mit ihrer jeweils optimalen Klassenstärke besetzt.
Durch diese Umsetzung wäre eine kleine Klassenreform mit großer Wirkung durchgeführt, wodurch keinem Verein ein größerer sportlicher Nachteil entstehen sollte.
Ebenso könnten die Kreisligen, selbst wenn die eine oder andere Mannschaft in den nächsten Jahren wegfallen würde, wohl immer noch mit mindestens 15 Mannschaften bestückt werden.
Antrag Nr. 12.1
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
Antragssteller: FC Beckingen
Antrag:
Die aktuelle Saison wird angesichts der Corona-Pandemie abgebrochen.
Der Meister der jeweiligen Spielklasse wird dadurch ermittelt, dass der Quotient aus erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen zugrunde gelegt wird. Der Tabellenstand (Anzahl Spiele und Punkte) zum Zeitpunkt des Abbruchs des Spielbetriebs ist für die Berechnung maß- gebend. Meister ist die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten. Relevanz für einen Aufstieg hat dies allerdings nur in der Saarlandliga sowie in den beiden Verbandsligen, da durch die Umsetzung der Spielklassenreform mehrere Mannschaften in die „höhere“ Spielklasse aufrücken. Durch die Spielklassenreform entfällt die Thematik „Abstieg“ in allen Spielklassen mit Ausnahme der Saarlandliga! In der Saarlandliga muss dann eine Saison mit erhöhter Mannschaftszahl sowie vermehrtem Abstieg gespielt werden. Die Festlegung der Abschlusstabellen der jeweiligen Spielklassen erfolgt ebenfalls mit der Quotientenregel.
Begründung:
Aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Verbot von Fußballspielen im Amateurbereich erscheint eine Fortsetzung und reguläre Beendigung der Saison 2019/2020 nicht mehr möglich.
Durch den Abbruch der aktuellen Saison mit Aufstiegsregelung und Aussetzung der Abstiegsregelung kommt es in der nächsten Saison zu erhöhten Mannschaftszahlen in den Spielklassen (mit Ausnahme der A-Klassen, die teils noch weiter ausgedünnt werden) und zu vermehrtem Abstieg! Weiterhin bedeutet eine Anhebung der Mannschaftszahl je Klasse eine Erhöhung der Spieltage.
Diese Erhöhung der Anzahl der Spieltag in Verbindung mit der Tatsache, dass die Saison 2020/2021 höchstwahrscheinlich in einem deutlich kürzeren Zeitfenster stattfinden muss, führt dazu, dass Spieltage unter der Woche stattfinden müssen, was wiederum zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann, z.B. durch das Fehlen von Spielern im Schichtdienst!
Durch den Abbruch der aktuellen Saison und der Umsetzung der Spielklassenreform (Vorschlag 1) wird die Thematik „Abstieg“ umgangen und eine Erhöhung der Mannschaftszahlen in den Spielklassen sowie ein vermehrter Abstieg vermieden.
Antrag Nr. 12.2
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
Antragssteller: FC Beckingen
Antrag:
Abbruch der aktuellen Saison in den Bereichen Jugend- und Frauenfußball sowie in den Ü-Bereichen.
Begründung:
In diesen Bereichen sollte gemäß des Antrages des Verbandsvorstandes, siehe „Antrag SFV- Vorstand - Beendigung der Saison zum 30.06. - 1 Aufsteiger-kein Absteiger-Quotientenregelung_final“ abgestimmt werden.
Antrag Nr. 13
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
Antragssteller: FV Biesingen
Antrag:
Die aktuelle Saison wird angesichts der Corona-Pandemie abgebrochen.
Aufgrund dessen, dass die Saison erst nach dem letzten Spieltag eine sportlich faire Entscheidung über Auf- und Abstieg zulässt, stellen wir den Antrag die komplette Saison zu annullieren.
Begründung:
Ein Abbruch einer Saison, in dem Fall die Auswirkungen der Corona-Pandemie, ist unseres Erachtens gleichzusetze mit einem Spielabbruch durch höhere Gewalt.
Bei einem Spielabbruch oder eine Absetzung von Spieltagen durch höhere Gewalt, z.B. Starkregen, einsetzendem Schneefall, Gewitter oder Ausfall des Flutlichts bei Abendspielen, wird keine Spielwertung vorgenommen. In solchen Fällen sieht die Spielordnung einen Abbruch und die Annullierung des aktuellen Spielstandes vor. Diese Vorgehensweise müsste unseres Erachtens auch bei einem Abbruch der Saison angewandt werden.
Antrag Nr. 14
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
Antragssteller: FC Kleinblittersdorf
Antrag:
1. Die aktuelle Saison wird angesichts der Corona-Pandemie abgebrochen.
2. Der Meister der jeweiligen Spielklasse steigt auf. Er wird dadurch ermittelt, dass der Quotient aus erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen zugrunde gelegt wird. Der Tabellenstand zum Zeitpunkt des Abbruchs des Spielbetriebs ist für die Berechnung maßgebend. Meister ist die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten.
3. Weitere Aufsteiger werden wie folgt ermittelt: Mit Hilfe der Quotientenrechnung ermittelt man in jeder Liga den Verein mit dem zweitbesten Quotienten. Auf dieser Grundlage werden virtuell die Relegationsrunden durchgeführt. Es steigen diejenigen Vereine auf, welche sich auf Grundlage der Quotientenrechnung in den Relegationsrunden durch- setzen.
4. Es werden keine Absteiger ermittelt. Vereine, welche ihre Mannschaft während der Saison zurückgezogen haben sind künftig in der untersten Spielklasse (Kreisliga A) zu führen.
5. Geltende Regelungen zum Vereinswechsel, insbesondere zu den Wechselfristen, bleiben unverändert gültig.
6. Oben genannte Regelungen gelten sowohl für den Jugend- als auch für den Aktivenbereich (Herren, Ü-Fußball, Frauen).
Begründung:
Zu 1.: Der Antragspunkt deckt sich mit dem Antrag des SFV. Aufgrund der anhaltenden Bedingungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist für den Amateurbereich nichtabsehbar, wann der Trainings- bzw. Spielbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Die rechtlichen Beschränkung der Landesregierung werden zwar nach und nach gelockert, allerdings betrifft dies bislang und absehbar nicht den Spielbetrieb auf Wettkampfniveau im Amateursportbereich. Selbst wenn es dazu in absehbarer Zeit kommen sollte, kann mittelfristig nicht gewährleistet werden, dass in sämtlichen Vereinen gleiche und damit faire Bedingungen zur Fortsetzung der Saison vorherrschen. Zudem besteht stets die Gefahr, dass aufgrund eines nochmaligen An- stiegs der Infektionszahlen („zweite Welle“) eine Verschärfung der rechtlichen Beschränkun- gen vorgenommen wird, was zu einer erneuten Unterbrechung des Spielbetriebs führen würde. Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, die aktuelle Saison im Sinne der folgenden Antragspunkte zu beenden und in einen geregelten Spielbetrieb der Saison 2020/2021 einzusteigen, sobald hierfür die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sein werden.
Zu 2.: Der Antragspunkt deckt sich mit dem Antrag des SFV. Der 1. FC Phönix 09 Kleinblittersdorf e.V. ist ebenfalls der Auffassung, dass einer Bewertung alle bisher ausgetragenen Spiele einer Saison zugrunde zu legen sind.
Zu 3.: Gemäß Ziffer 1.6 Abs. 1 der „Durchführungsbestimmungen Spielbetrieb der Herren und Frauen” des SFV schließen sich im Anschluss an die letzten Ligaspiele die Relegations- und Entscheidungsspiele an. Am Ende einer regulären Spielzeit, würde der 2. Tabellenplatz zur Teilnahme an einer Relegation um den Aufstieg berechtigen. Da es aufgrund der Corona- Pandemie auf unbestimmte Zeit nicht möglich sein wird, Spiele auszutragen (siehe 1.), sollte unter Heranziehung des jeweiligen Relegationsmodus einer Spielklasse (siehe Anlage zu diesem Antrag) eine virtuelle Relegation durchgeführt werden. Unter Anwendung der o.g. Quotientenregelung steigt der Zweitplatzierte mit dem besseren Quotienten als „Sieger” des virtuellen Relegationsduells auf. Die hier beantragte Regelung trägt zum einen dem Umstand Rechnung, dass nach den Bestimmungen des SFV eine Relegation vorgesehen ist, zum anderen kommt sie dem Fairnessgedanken näher. Nachdem der Meister und damit 1. Aufsteiger jeder Liga mittels der Quotientenrechnung ermittelt werden kann, sollte dies auch zur Ermittlung der übrigen Aufsteiger herangezogen werden, da diese Vorgehensweise der regulären Beendigung der Saison am nächsten kommt. Man stellt somit die Quotienten für die jeweilige Spielklasse von Kreisliga bis Verbandsliga (Saarlandliga, falls dieser Antrag auch überregionale Geltung erhält) gegenüber und der Verein mit dem höchsten Quotienten steigt ebenfalls in die nächsthöhere Spielklasse auf. Der Quotientenvergleich in den Kreis- und Bezirksligen soll genauso erfolgen wie auch die Spiele in der Relegation stattgefunden hätten. In der Landesliga würde der nach der Quotientenrechnung Tabellenzweite der LL Süd dem 2. der LL West und der 2. der LL Ost dem 2. der LL Nord in Relegationsspielen gegenübergestellt. Der Verein mit dem jeweils besseren Quotienten steigt zusätzlich zum Meister in die jeweilige Verbandsliga auf. In der Verbandsliga werden die Quotienten des 2. der VL Süd/West und der des 2. der VL Nord/Ost gegenübergestellt. Der Verein mit dem besseren Quotienten steigt in die Saarlandliga auf.
Zu 4.: Die Differenz im Vergleich zu der Ermittlung von Aufsteigern nach dem Modell des SFV wird durch eine erhöhte Zahl an Absteigern in der Folgesaison 2020/2021 ausgeglichen.
Zu 5.: Der Antragspunkt entspricht dem Antrag des SFV und ist nach vorgehenden Antragspunkten konsequent.
Zu 6.: Der Antragspunkt entspricht dem Antrag des SFV.
Antrag Nr. 15
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
Antragssteller: ATSV Saarbrücken
Antrag:
Die derzeit ausgesetzte Saison 2019/2020 wird mit allen Meisterschaftsspielen sowie Relegationsspielen regulär zu Ende geführt, sobald der Gesetzgeber die Austragung der Spiele wie- der zulässt.
Begründung:
Die den Fußballsport ausübenden Vereine im Saarland haben zur Wahrung ihrer Interessen den Saarländischen Fußballverband (SFV) gebildet. So beginnt die Satzung des SFV. In §2, Absatz 1 a) heißt es: Zweck und Aufgabe des SFV ist es, den Fußballspielbetrieb in seinem Verbandsgebiet durchzuführen. Dieses Ziel ist durch den Verband mit Nachdruck zu verfolgen, auch wenn es durch die der- zeitige Aussetzung der Saison einige organisatorische Aufgaben nachfolgend mit sich bringt. Ein Abbruch kann nur die unausweichlich letzte Lösung sein. Dies ist sie nicht! Ein Abbruch ist lediglich die organisatorisch einfachere Lösung für den Teilbereich der Spielerverträge, Wechselfristen und dem Übergang von Saarlandliga in die Oberliga. Zudem er- spart sie dem SFV im ersten Schritt einiges an Planungsarbeit. Hierfür eine unfassbar große Anzahl von sportlichen Einzelentscheidungen zu opfern und stattdessen am grünen Tisch zu entscheiden, wiederspricht aus unserer Sicht der Existenzgrundlage der Vereinigung des saarländischen Fußballverbandes. Der sportliche Entscheid muss das am höchsten zu bewertend Gut sein. Nur dafür schnüren wir Amateurfußballer jeden Sonntag unsere Schuhe!
Nähere Erläuterungen und Folgen: Im Rahmen einer vorgeschalteten Umfrage des SFV waren 25% der teilnehmenden Vereine für eine Fortsetzung der Saison. Dies sind 69 Vereine. Weitere 95 Vereine haben an der Umfrage nicht teilgenommen. Nochmals weitere 12 Vereine konnten noch keine Aussage zu der Frage treffen. Potentiell könnte alleine durch diese Vereine fast eine Mehrheit für das Weiterspielen entstehen. Wenn nun der SFV im Vorfeld des Verbandstages die Chancen und Möglichkeiten des Weiterspielens sachgerecht aufgezeigt hätte, wie es in Bayern getan wurde, so erklärt dies, warum sich dort 68,13% aller Vereine für ein Weiterspielen ausgesprochen haben und im Saarland nicht. Diese Mangelinformation, Voreingenommenheit im Vorfeld und Unausgewogenheit beim Antrag des SFV mahnen wir im Rahmen unseres Antrages an.
Der Bayerische Fußballverband lässt im Übrigen alle saarländischen Vereine grüßen und drückt die Daumen, dass auch hier ein Zeichen im Sinne des Sportes gesetzt wird. In Gesprächen mit den bayrischen Verbandsfunktionären wurde uns klar, wieviel Arbeit sich diese selbst auferlegt haben, die Vereine beim Thema Weiterspielen zu unterstützen. Dort gibt es eine
Arbeitsgruppe, die nun (nach der Entscheidung weiterzuspielen!) die Anpassung der Regula- rien dafür ausarbeitet. Hier könnte und müsste das aktuelle Präsidium des SFV seine Funktions- und Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen.
Wir haben uns bei unserer Begründung an den Erklärungen für Pro und Contra zum Weiterspielen des BFV bedient, da diese einleuchten und unsere Haltung in Gänze widerspiegelt.
Die Fortführung der Saison 2019/2020 hat folgende Vorteile:
- Planungssicherheit über einen längeren Zeitraum, da auch niemand weiß, wann eine
neue Saison gestartet werden kann
- Sportliche Entscheidungen werden auf dem Spielfeld getroffen
- Keine Streitigkeiten über potentielle Nicht-Aufstiege durch jegliche Form von (trotzdem immer) unfairen Quotientenregeln
- Flexible Lösung, falls wegen der Pandemie nochmals unterbrochen werden müsste
- Keine Folgesaison mit erhöhten Mannschaftszahlen
- Zumindest eine Saison wird sportlich beendet
- Falls es die Pandemie zulässt bleibt die Chance auf die, für viele Vereine finanziell existenzielle, Hallenrunde bestehen. Bei verspätetem Beginn einer vollen Saison im Herbst, wird der Terminkalender keine Hallenrunde zulassen
Die Fortführung der Saison hätte folgende Nachteile:
- Saisonfinale im Spätherbst oder nach dem Winter
- Traditionell hohe Kaderbewegungen im Sommer
- Neue Regularien müssen in Kraft gesetzt werden (Saisonende, Vereinswechsel, Junioren etc.)
- Ungewissheit zum Ablauf der Saison 2020/21
Die Umfragen des SFV und des BFV im Vorfeld waren klug gewählt. Die unterschiedlichen Ergebnisse der Umfragen sollten aber uns allen zu denken geben. Dass der SFV nur einen Antrag stellt und keine mehreren, rechtlich durchdachten Optionen zu Abstimmung stellt, führt die Aussage, die Vereine könnten frei entscheiden (anstatt der Funktionäre) anteilig ad absurdum. Im potentiellen Durcheinander mehrerer, eventuell rechtlich unsicherer Anträge durch verschiedene Vereine, ist der Antrag des SFV klar bevorteilt. Dieses Vorgehen muss mit der entsprechenden Stimme in der Abstimmung quittiert werden. Auch alleine deswegen, weil im Antrag des SFV Mannschaften, die relegationsberechtigt wären eines potentiellen Aufstieges beraubt werden. Dies darf aus unserer Sicht keine Mehrheit finden. Einfach ist nicht immer besser! Die weiteren Anträge von anderen Vereinen werden mit der eigenen Vereinsbrille darauf ab- zielen, selbst doch noch aufsteigen zu können. Uns geht es mit Nachdruck um den Sport und nicht ausschließlich um das eigene Wohlergehen. Wir Mitglieder müssen eine Entscheidung im Sinne des Sports treffen. Erst recht, wenn der Verband andere Prioritäten setzt. Der Verband sagt, die Vereine hätten die Wahl. Unser Antrag macht dies erst möglich!
Antrag Nr. 16
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
Antragssteller: SV Steinberg-Deckenhardt
Antrag:
Der Meister der jeweiligen Spielklassen steigt auf.
Es gibt einen Absteiger je Spielklasse. Bei der Klasseneinteilung von zweigleisig auf ein- gleisig (bspw. Verbandsliga zu Saarlandliga bei den Herren) oder viergleisig auf zweigleisig (bspw. Landesliga zu Verbandsliga bei den Herren) gibt es entsprechend mehr Absteiger je nach Anzahl der Meister in den darunterliegenden Klassen.
Ob der Meister und der/die Absteiger mittels Quotienten-Regelung (Quotient aus erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen) oder Abschluss der Hinrunden Tabelle („Herbstmeister“, Stand der Tabelle nach Abschluss der Hinrunde, nachdem jeder gegen jeden einmal gespielt hat) ermittelt werden, stellen wir der Versammlung frei.
Weitere Aufsteiger und Absteiger werden nicht ermittelt.
Geltende Regelungen zum Vereinswechsel, insbesondere zu den Wechselfristen, bleiben damit unverändert gültig.
Oben genannte Regelungen gelten sowohl für den Jugend- als auch für den Aktiven Bereich (Herren, Frauen, Ü-Fußball).
Begründung:
Derzeit ist nicht abschätzbar, wann ein Spielbetrieb rechtlich wieder genehmigt wird. Wann die aktuelle Saison wieder aufgenommen werden kann, ist damit nicht absehbar. Mit Beendigung der Saison zum 30.06.2020 müssen keine weiteren Regularien angepasst wer- den.
Für den Fall der Beendigung der Saison 2019/2020 ist es aus unserer Sicht nur fair, je einen Aufsteiger und die entsprechende Anzahl der Absteiger zu ermitteln. (keine doppelte Belohnung).
Darüber hinaus sehen wir es als unfair an, dass im Falle eines Abbruchs, der jetzige potentielle Absteiger mit einem „Nicht-Abstieg belohnt“ wird und in der kommenden Saison durch die Erhöhung der Anzahl der Absteiger andere Mannschaften „bestraft“ werden.
Wir sehen in der Regelung der Anpassung der Anzahl der Mannschaften nach der Saison 2020/2021 durch eine erhöhte Anzahl der abzusteigenden Mannschaften eine große „Klagewelle“ auf den SFV zukommen, da dann viel mehr Vereine betroffen sein werden, als es in dieser Saison mit einem Aufsteiger und den jeweiligen Absteigern der Fall wäre. Ein Abstieg trifft in der Regel einen Verein schwerer als ein Nicht-Aufstieg.
Die Anzahl der betroffenen Vereine wäre in der Saison 2020/2021 stark erhöht.
Antrag Nr. 17.1 (Der Antrag Nr. 17.1 wurde zurückgenommen)
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
Antragssteller: FC Rastpfuhl
Antrag:
-
Begründung:
-
Antrag Nr. 17.2
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
Antragssteller: FC Rastpfuhl
Antrag:
1. Die aktuelle Saison wird angesichts der Corona-Pandemie abgebrochen
2. Die Tabellenführer der Verbandsliga Nord/Ost, der SV Bliesmengen-Bolchen und der Tabellenführer der Verbandliga Süd/West FC Rastpfuhl steigen auf. Begründung siehe Anlage.
3. Oder weitere Aufsteiger
- FV Siersburg oder SG Ballweiler-Wecklingen Wolfersheim
- FV Siersburg und SG Ballweiler-Wecklingen Wolfersheim
- keiner von FGV Siesrburg u. SG Ballweiler-Wecklingen Wolfersheim
4. Geltende Regelungen zum Vereinswechsel, insbesondere zu den Wechselfristen, bleiben unverändert gültig.
Begründung:
Zu 1: Derzeit ist nicht abschätzbar, ob durch Lockerung der Regierung, eine Fortführung der Spiele überhaupt in dieser Saison noch möglich ist.
Zu 2/3: Aus sportlicher Sicht ist die Quotienten Regelung unserer Meinung nach, die falsche Entscheidung und nicht im Sinne des Fair Plays.
Antrag Nr. 18
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
Antragssteller: VfR Otzenhausen
Antrag:
Die aktuelle Saison soll angesichts der Corona-Pandemie abgebrochen werden.
Gewertet werden soll nur die Vorrunde der Saison 19/20.
Aufsteiger soll der Tabellenerste zum Ende der Vorrunde sein. Absteiger soll es keine geben.
Begründung:
Die Wertung der Saison 19/20 nach Abbruch der Saison und Zugrundelegung der Vorrundentabelle für die Aufstiegsfrage, ist im Gegensatz zur Quotientenregelung am Fairsten.
In der Vorrunde hat am wahrscheinlichsten Jeder gg. Jeden gespielt und so auch die gleiche Anzahl an Spielen bestritten.
Die Anwendung der Quotientenregelung oder Wertung der aktuellen Tabelle kommt keines- falls wie im Antrag des SFV beschrieben einer Absolvierung aller Meisterschaftsspiele gleich. Es kann auch hier auf Grund der Winterpause schon zu ungleicher Anzahl von Spielen gekommen sein und es besteht die Möglichkeit, dass die möglichen Aufstiegskandidaten gegen verschieden starke Gegner gespielt haben könnten und so nicht die gleichen Voraussetzungen hatten. Auch Verstärkungen in der Wintertransferperiode nehmen Einfluss auf die Ergebnisse.
Auch sehen wir die Aussage des SFV sehr kritisch, dass ein möglicher Abstieg im Gegensatz zu einem Nichtaufstieg schwerer wiegt. Beide Szenarien können existentielle Auswirkungen auf die Vereine haben und große Einfluss auf die weitere sportliche Entwicklung und Ausrichtung des Vereins.
Antrag Nr. 19
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
Antragssteller: FSV Hilbringen
Antrag:
Die aktuelle Saison wird angesichts der Corona-Pandemie abgebrochen.
Die Aufstiegsberechtigen und die Relegationsteilnehmer der jeweiligen Spielklasse steigen auf. Er wird dadurch ermittelt, dass der Quotient aus erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen zugrunde gelegt wird. Der Tabellenstand zum Zeitpunkt des Abbruchs des Spielbetriebs ist für die Berechnung maßgebend. Hieraus wir dann die entsprechende Tabelle mit Meistern und Relegationsteilnehmern gebildet.
Relegationsspiele entfallen.
Es werden keine Absteiger ermittelt. Jedoch können Vereine, die zum Zeitpunkt der Beendigung der Saison mit ihrer Mannschaft auf dem Abstiegsplatz stehen, auf Antrag in der kommenden Saison freiwillig eine Klasse tiefer spielen. Mannschaften, die im Verlauf der Saison 2019/20 zurückgezogen haben, steigen in die unterste aufstiegs- berechtigte Spielklasse ab.
In der Saison 2020/21 wird es einen vermehrten Abstieg geben.
Geltende Regelungen zum Vereinswechsel, insbesondere zu den Wechselfristen, bleiben damit unverändert gültig.
Oben genannte Regelungen gelten sowohl für den Jugend- als auch für den Aktivenbereich (Herren, Ü-Fußball, Frauen).
Begründung:
Der SFV hat die Verpflichtung, einen Spielbetrieb mit Aufsteiger und Absteiger zu er- mitteln. Die Saison kann gemäß Satzung und Ordnungen des SFV auch über den 30.06. hinausgehen. Fußballspiele im Amateurfußball sind nach aktuellem Stand rechtlich verboten. Derzeit ist nicht abschätzbar, wann Mannschaftsport im Saarland grundsätzlich wieder erlaubt sein wird. Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Wettkampfform ist somit auf unbestimmte Zeit rechtlich nicht möglich. Ein Trainings- betrieb kommt allenfalls eingeschränkt und unter Beachtung von öffentlich-rechtlichen Vorgaben in Betracht. Eine reguläre Beendigung der Meisterschaftsrunde im Spieljahr 2019-20 erscheint unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich. Mit der Beendigung der Saison 2019-20 zum 30.06. können Aufsteiger in sämtlichen Spielklassen so rechtzeitig ermitteln werden, dass diesen die Teilnahme am Spielbetrieb ab Beginn der Folgesaison möglich ist.
Mit der Beendigung der Saison 2019-20 bis zum 30.06.2020 ist zudem gesichert, dass vorbehaltlich rechtlicher Beschränkungen grundsätzlich der gesamte Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 genutzt werden kann, um die Folgesaison 2020-21 ordnungsgemäß durchzuführen.
Dem Antrag sollen die bereits gespielten Spiele unter Berücksichtigung der Quotenregelung zugrunde gelegt werden. Das sollte die fairste Lösung sein, wenn alle Spiele, die bisher regulär absolviert worden sind, jetzt entsprechend berücksichtigt werden. Darüber hinaus soll auch den Mannschaften, die jetzt um den Aufstieg gespielt haben und möglicherweise über die Relegation der sportliche Aufstieg möglich gewesen wäre, dieser nicht genommen werden. Entsprechend muss es in der folgenden Saison mehr Absteiger geben.
Antrag Nr. 20.1
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
Antragssteller: DJK Püttlingen
Antrag:
Die getrennte Abstimmung über die einzelnen Punkte:
1. Saisonabbruch:
- Ja
- Nein
2. Ermittlung der Meister - Vorrundenmeister - Quotientenmeister - Kombinationsvorschlag nach den drei Kriterien (Vorrunde, Aktueller Tabellenstand, Quotient)
3. Ermittlung der weiteren Aufsteiger
- Die Vorrundenmeister, falls nicht Quotientenmeister
- Alle Mannschaften die auf einem Relegationsplatz stehen
- Alle Quotientenzweiten
4. Ermittlung der Absteiger
- Ja
- Nein
5. Vermehrter Abstieg 2020/21
Begründung:
Der SFV hat die Verpflichtung, einen Spielbetrieb mit Aufsteiger und Absteiger zu ermitteln. Die Saison kann gemäß Satzung und Ordnungen des SFV auch über den 30.06. hinausgehen. Fußballspiele im Amateurfußball sind nach aktuellem Stand rechtlich verboten. Derzeit ist nicht abschätzbar, wann Mannschaftsport im Saarland grundsätzlich wieder erlaubt sein wird. Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Wettkampfform ist somit auf unbestimmte Zeit rechtlich nicht möglich. Ein Trainingsbetrieb kommt allenfalls eingeschränkt und unter Beachtung von öffentlich-rechtlichen Vorgaben in Betracht. Eine reguläre Beendigung der Meisterschaftsrunde im Spieljahr 2019-20 erscheint unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich.
Mit der Beendigung der Saison 2019-20 zum 30.06. können Meister und Aufsteiger in sämtlichen Spielklassen so rechtzeitig ermitteln werden, dass diesen die Teilnahme am Spielbetrieb ab Beginn der Folgesaison möglich ist.
Mit der Beendigung der Saison 2019-20 bis zum 30.06.2020 ist zudem gesichert, dass vorbehaltlich rechtlicher Beschränkungen grundsätzlich der gesamte Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 genutzt werden kann, um die Folgesaison 2020-21 ordnungsgemäß durchzuführen.
Antrag Nr.1 Aufgrund der Annahme, dass etliche Anträge gestellt wurden und um ein Durcheinander zu verhindern, beantragen wir die Abarbeitung der verschiedenen Punkte wie Saisonabbruch, Meister, Aufstiegsregelung und die eventuelle Abstiegsregelung nacheinander durchzuführen.
Antrag Nr. 20.2
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
Antragssteller: DJK Püttlingen
Antrag:
Die aktuelle Saison wird angesichts der Corona-Pandemie abgebrochen.
Der Meister der jeweiligen Spielklasse steigt auf. Er wird durch die mehrheitliche Erfüllung (zwei von drei Kriterien müssen erfüllt sein) folgender drei Kriterien ermittelt: Stand der Vorrundentabelle, Stand der Aktuellen Tabelle und anhand der Quotientenregelung.
Weitere Aufsteiger werden nicht ermittelt, Relegationsspiele entfallen.
Es werden keine Absteiger ermittelt. Jedoch können Vereine, die zum Zeitpunkt der Beendigung der Saison mit ihrer Mannschaft auf dem Abstiegsplatz stehen, auf Antrag in der kommenden Saison freiwillig eine Klasse tiefer spielen. Mannschaften, die im Verlauf der Saison 2019-20 zurückgezogen haben, steigen in die unterste aufstiegsberechtigte Spielklasse ab. In der Saison 2020-21 wird es einen vermehrten Abstieg geben.
Geltende Regelungen zum Vereinswechsel, insbesondere zu den Wechselfristen, bleiben da- mit unverändert gültig.
Oben genannte Regelungen gelten sowohl für den Jugend- als auch für den Aktivenbereich (Herren, Ü-Fußball, Frauen).
Begründung:
Der SFV hat die Verpflichtung, einen Spielbetrieb mit Aufsteiger und Absteiger zu ermitteln. Die Saison kann gemäß Satzung und Ordnungen des SFV auch über den 30.06. hinausgehen. Fußballspiele im Amateurfußball sind nach aktuellem Stand rechtlich verboten. Derzeit ist nicht abschätzbar, wann Mannschaftsport im Saarland grundsätzlich wieder erlaubt sein wird. Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Wettkampfform ist somit auf unbestimmte Zeit rechtlich nicht möglich. Ein Trainingsbetrieb kommt allenfalls eingeschränkt und unter Beachtung von öffentlich-rechtlichen Vorgaben in Betracht. Eine reguläre Beendigung der Meisterschaftsrunde im Spieljahr 2019-20 erscheint unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich.
Mit der Beendigung der Saison 2019-20 zum 30.06. können Meister und Aufsteiger in sämtlichen Spielklassen so rechtzeitig ermitteln werden, dass diesen die Teilnahme am Spielbetrieb ab Beginn der Folgesaison möglich ist.
Mit der Beendigung der Saison 2019-20 bis zum 30.06.2020 ist zudem gesichert, dass vorbehaltlich rechtlicher Beschränkungen grundsätzlich der gesamte Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 genutzt werden kann, um die Folgesaison 2020-21 ordnungsgemäß durchzuführen.
Antrag Nr.2
Für den Fall der Beendigung des Spieljahres 2019-20 zum 30.06.2020 ist die Ermittlung von Meistern und Aufsteigern auf Grundlage der mehrheitlichen Erfüllung (zwei von drei Kriterien müssen erfüllt sein) folgender drei Kriterien zu bestimmen: Stand der Vorrundentabelle, Aktueller Tabellenstand und anhand der Quotientenregelung.
Weiter ist es auch sachgerecht, bei Beendigung des Spieljahres 2019-20 zum 30.06.2020 keine Absteiger zu ermitteln, dies vor dem Hintergrund, dass ein Abstieg in der Regel für die Vereine schwerer wiegt als ein Nichtaufstieg.
Vorteil dieser Vorgehensweise:
- Die Vorrundentabelle, der Aktuelle Tabellenstand, die Quotientenregelung haben gleichviel Gewicht in der Entscheidungsfindung. (siehe Saarbrücker Zeitung, 2./3.Mai 2020, D1, Sport)
- Rechtliche Sicherheit durch Bewertung aller drei Kriterien.
- Der Tabellenstand der Gegner bei den Rückrundenspielen ist dadurch irrelevant, die Quotientenregelung berücksichtigt dies auch nicht.
- Es werden dadurch, wie im SFV-Vorschlag alle ausgetragenen Spiele berücksichtigt und nicht nur die der Vorrunde.
- Die Vorrundentabelle fließt in die Entscheidungsfindung mit ein. Fairste Lösung, da jede Mannschaft einmal gegeneinander gespielt hat und es zu keiner Wettbewerbsverzerrung kommt.
. Auch wird der aktuelle Tabellenstand mitberücksichtigt, da nun mal die Punkte in den ausgetragenen Spielen erreicht wurden und der Tabellenführer nicht umsonst Erster ist. Dies wird bei der Quotientenregelung auch nicht berücksichtigt und es wird fiktiv angenommen, dass das fehlende Spiel bzw. die fehlenden Spiele zu einem hohen Prozentsatz gewonnen worden wären. Dies entspricht aber genau nicht dem Sportlichen Gedanken, dass jedes Spiel erst einmal gespielt werden muss und man nicht statistisch hochrechnen kann, wer ein Spiel gewinnen wird.
Antrag Nr. 20.3
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
Antragssteller: DJK Püttlingen
Antrag:
Der Meister der jeweiligen Spielklasse steigt auf. Er wird auf der Grundlage der Abschlussta- belle der Vorrunde ermittelt. Es werden weitere Aufsteiger ermittelt. Diese werden dadurch ermittelt, dass der Quotient aus erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen zu- grunde gelegt wird. Der Tabellenstand zum Zeitpunkt des Abbruchs des Spielbetriebs ist für die Berechnung maßgebend. Zusätzliche Aufsteiger sind die Mannschaften mit dem höchsten Quotienten. Sofern die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten zugleich Herbstmeister war, gibt es keine weiteren Aufsteiger in dieser Spielklasse. Relegationsspiele entfallen.
Es werden keine Absteiger ermittelt. Jedoch können Vereine, die zum Zeitpunkt der Beendi- gung der Saison mit ihrer Mannschaft auf dem Abstiegsplatz stehen, auf Antrag in der kom- menden Saison freiwillig eine Klasse tiefer spielen. Mannschaften, die im Verlauf der Saison 2019-20 zurückgezogen haben, steigen in die unterste aufstiegsberechtigte Spielklasse ab. In der Saison 2020-21 wird es einen vermehrten Abstieg geben.
Geltende Regelungen zum Vereinswechsel, insbesondere zu den Wechselfristen, bleiben da- mit unverändert gültig.
Oben genannte Regelungen gelten sowohl für den Jugend- als auch für den Aktivenbereich (Herren, Ü-Fußball, Frauen).
Begründung:
Der SFV hat die Verpflichtung, einen Spielbetrieb mit Aufsteiger und Absteiger zu ermitteln. Die Saison kann gemäß Satzung und Ordnungen des SFV auch über den 30.06. hinausgehen. Fußballspiele im Amateurfußball sind nach aktuellem Stand rechtlich verboten. Derzeit ist nicht abschätzbar, wann Mannschaftsport im Saarland grundsätzlich wieder erlaubt sein wird. Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Wettkampfform ist somit auf unbestimmte Zeit rechtlich nicht möglich. Ein Trainingsbetrieb kommt allenfalls eingeschränkt und unter Beachtung von öffentlich-rechtlichen Vorgaben in Betracht. Eine reguläre Beendigung der Meisterschaftsrunde im Spieljahr 2019-20 erscheint unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich.
Mit der Beendigung der Saison 2019-20 zum 30.06. können Meister und Aufsteiger in sämtlichen Spielklassen so rechtzeitig ermitteln werden, dass diesen die Teilnahme am Spielbetrieb ab Beginn der Folgesaison möglich ist.
Mit der Beendigung der Saison 2019-20 bis zum 30.06.2020 ist zudem gesichert, dass vorbehaltlich rechtlicher Beschränkungen grundsätzlich der gesamte Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 genutzt werden kann, um die Folgesaison 2020-21 ordnungsgemäß durchzuführen.
Antrag Nr. 3 Für den Fall der Beendigung des Spieljahres 2019-20 zum 30.06.2020 ist der Ermittlung von Meistern und Aufsteigern auf Grundlage der Vorrundentabelle gegenüber einer Wertung über die Quotientenwertung der Vorzug zu geben.
Bei der Wertung der Vorrundentabelle hat jede Mannschaft einmal gegeneinander gespielt, daher ist es die sportlich fairste Lösung.
Bei der Quotientenwertung ist dies nicht der Fall, da es Zufall war, gegen wen man die ersten Spiele in der Rückrunde absolvieren musste. So käme es bei einer Anwendung der Quotientenwertung wissentlich zu einer Wettbewerbsverzerrung. Auch gab es ab Februar nachweis- bar die ersten Infizierten im Saarland, wer weiß ob nicht schon Mannschaften nach der Winterpause durch die Krankheit geschwächt wurden und so Punkte abgaben.
Des Weiteren wird durch die Quotientenregelung fiktiv angenommen, dass das fehlende Spiel bzw. die fehlenden Spiele zu einem hohen Prozentsatz gewonnen worden wären. Dies entspricht aber genau nicht dem sportlichen Gedanken, dass jedes Spiel erst einmal gespielt werden muss und man nicht statistisch hochrechnen kann, wer ein Spiel gewinnen wird.
Unter Anwendung der Quotientenregelung bräuchte man beispielsweise dann auch kein DFB- Pokalfinale mehr zu spielen. Denn anhand der Quotientenregelung würde der Sieger ja bereits im Vorfeld feststehen. Aber wie sagte schon Otto Rehagel so schön: „Die Wahrheit liegt auf dem Platz“.
Und genau das ist das Schöne an unserem Sport, man weiß vor einem Spiel nie, wie es aus- geht. Der Tabellenerste kann immer auch gegen den Tabellenletzten verlieren oder umgekehrt, unabhängig von der vorherigen Wahrscheinlichkeit eines Sieges.
Am Beispiel des DFB-Pokalfinales sieht man sehr eindrucksvoll, dass die Anwendung der Quotientenwertung eine zutiefst unsportliche Entscheidung darstellt und dem Fair-Play-Ge- danken unseres Sportes nicht gerecht wird.
Um aber auch dem Vorschlag des Verbandes Rechnung zu tragen, soll es weitere Aufsteiger geben. Diese werden dadurch ermittelt, dass der Quotient aus erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen zugrunde gelegt wird. Der Tabellenstand zum Zeitpunkt des Abbruchs des Spielbetriebs ist für die Berechnung maßgebend. Zusätzliche Aufsteiger sind die Mann- schaften mit dem höchsten Quotienten. Sofern die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten zugleich Herbstmeister war, gibt es keine weiteren Aufsteiger in dieser Spielklasse. Relegationsspiele entfallen.
Weiter ist es auch sachgerecht, bei Beendigung des Spieljahres 2019-20 zum 30.06.2020 keine Absteiger zu ermitteln, dies vor dem Hintergrund, dass ein Abstieg in der Regel für die Vereine schwerer wiegt als ein Nichtaufstieg.
Antrag Nr. 20.4
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
Antragssteller: DJK Püttlingen
Antrag:
Die aktuelle Saison wird angesichts der Corona-Pandemie abgebrochen.
Der Meister der jeweiligen Spielklasse steigt auf. Er wird dadurch ermittelt, dass der Quotient aus erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen zugrunde gelegt wird. Der Tabellen- stand zum Zeitpunkt des Abbruchs des Spielbetriebs ist für die Berechnung maßgebend. Meister ist die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten.
Weitere Aufsteiger werden ebenfalls anhand der Quotientenregelung ermittelt. Da mit dem Abbruch der Saison auch keine Relegationsspiele mehr durchgeführt werden können, dürfen alle Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs auf einem Platz stehen, der zur Relegation berechtigt hätte, in die nächsthöhere Spielklasse aufsteigen. Die eigentlich am Ende der Saison vorgesehen Relegationsspiele entfallen.
Es werden keine Absteiger ermittelt. Jedoch können Vereine, die zum Zeitpunkt der Beendigung der Saison mit ihrer Mannschaft auf dem Abstiegsplatz stehen, auf Antrag in der kommenden Saison freiwillig eine Klasse tiefer spielen. Mannschaften, die im Verlauf der Saison 2019-20 zurückgezogen haben, steigen in die unterste aufstiegsberechtigte Spielklasse ab.
In der Saison 2020-21 wird es einen vermehrten Abstieg geben.
Geltende Regelungen zum Vereinswechsel, insbesondere zu den Wechselfristen, bleiben da- mit unverändert gültig.
Oben genannte Regelungen gelten sowohl für den Jugend- als auch für den Aktivenbereich (Herren, Ü-Fußball, Frauen).
Begründung:
Der SFV hat die Verpflichtung, einen Spielbetrieb mit Aufsteiger und Absteiger zu ermitteln. Die Saison kann gemäß Satzung und Ordnungen des SFV auch über den 30.06. hinausgehen. Fußballspiele im Amateurfußball sind nach aktuellem Stand rechtlich verboten. Derzeit ist nicht abschätzbar, wann Mannschaftsport im Saarland grundsätzlich wieder erlaubt sein wird. Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Wettkampfform ist somit auf unbestimmte Zeit rechtlich nicht möglich. Ein Trainingsbetrieb kommt allenfalls eingeschränkt und unter Beachtung von öffentlich-rechtlichen Vorgaben in Betracht. Eine reguläre Beendigung der Meisterschaftsrunde im Spieljahr 2019-20 erscheint unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich.
Mit der Beendigung der Saison 2019-20 zum 30.06. können Meister und Aufsteiger in sämtlichen Spielklassen so rechtzeitig ermitteln werden, dass diesen die Teilnahme am Spielbetrieb ab Beginn der Folgesaison möglich ist.
Mit der Beendigung der Saison 2019-20 bis zum 30.06.2020 ist zudem gesichert, dass vorbehaltlich rechtlicher Beschränkungen grundsätzlich der gesamte Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 genutzt werden kann, um die Folgesaison 2020-21 ordnungsgemäß durchzuführen.
Antrag Nr. 4 Für den Fall der Beendigung des Spieljahres 2019-20 zum 30.06.2020 kann die von Meistern und Aufsteigern auf Grundlage der Quotientenregelung vorgenommen werden.
Weiter ist es auch sachgerecht, bei Beendigung des Spieljahres 2019-20 zum 30.06.2020 keine Absteiger zu ermitteln, dies vor dem Hintergrund, dass ein Abstieg in der Regel für die Vereine schwerer wiegt als ein Nichtaufstieg.
Gemäß Ziffer 1.6 Abs. 1 der „Durchführungsbestimmungen Spielbetrieb der Herren und Frauen” des SFV schließen sich im Anschluss an die letzten Ligaspiele die Relegations- und Entscheidungsspiele an. Am Ende einer regulären Spielzeit, würde der 2. Tabellenplatz zur Teilnahme an einer Relegation um den Aufstieg berechtigen.
Da in dieser Saison keine Relegationsspiele mehr stattfinden können, würde allen Vereinen, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs auf einem Relegationsplatz stehen, eine Möglichkeit zum Aufstieg genommen.
Nachdem der Meister und damit 1.Aufsteiger jeder Liga mittels der Quotientenwertung ermittelt wird, sind auch die Vereine, die auf einem Relegationsplatz stehen, über diese Quotientenregelung zu ermitteln.
Da mit dem Abbruch der Saison auch keine Relegationsspiele mehr durchgeführt werden können, dürfen alle Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs auf einem Platz stehen, der zur Relegation berechtigt hätte, in die nächsthöhere Spielklasse aufsteigen. Die eigentlich am Ende der Saison vorgesehen Relegationsspiele entfallen.
Weiter ist es auch sachgerecht, bei Beendigung des Spieljahres 2019-20 zum 30.06.2020 keine Absteiger zu ermitteln, dies vor dem Hintergrund, dass ein Abstieg in der Regel für die Vereine schwerer wiegt als ein Nichtaufstieg.
Antrag Nr. 21
Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Pokalspielbetrieb 2019-20
Antragssteller: SFV-Vorstand
Antrag:
Die SFV-Pokalrunde 2019/2020 soll unter sportlichen Gesichtspunkten fortgesetzt werden, sobald ein Wettkampfspiel wieder möglich ist. Behördliche Verfügungen sind maßgebend für die Ausrichtung der Spiele. Die Pokalspiele können dabei bis zum spätestmöglichen Termin durchgeführt werden, auch über den 30.06. hinaus. Maßgeblich hierfür ist der jeweilige Meldetermin der Landesverbandsteilnehmer für die 1. DFB-Pokalrunde. Die Pokalrunde ist so zu planen, dass ein Sieger auf sportlichem Weg ermittelt werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, so wird ein mit allen Beteiligten abgestimmtes Verfahren ermittelt. Die Regelung gilt für die Herren, Frauen und die A-Junioren.
Begründung:
Der SFV hat einen Landesverbandsteilnehmer im Herren-, Frauen- und A-Junioren-Bereich für die DFB-Pokalrunde zu stellen. Im Herrenbereich gilt zudem die Regelung, dass die Mannschaften ab dem 1/8-Finale an den Antrittsgeldern des Sparkassen-Pokalsiegers in der DFB-Pokalrunde partizipieren. Stellt der SFV keinen eigenen Teilnehmer an der nächsten DFB-Pokalrunde, verfällt der Startplatz. Daher sollte die Ermittlung eines SFV-Teilnehmers ermöglicht werden, und dies zu- nächst auf sportlichem Weg. Sind alle sportlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, ist ein anderes Verfahren mit den beteiligten Vereinen abzustimmen, damit ein SFV-Verein an der DFB-Pokalrunde teilnehmen kann.
Es scheint also ein langer Verbandstag zu werden und man darf gespannt sein, wie die Vereine entscheiden werden und wie die Saison 2019/2020 beendet wird. Man sollte jedenfalls nicht davon ausgehen, dass es wenige Diskussionen hinsichtlich der Entscheidung geben wird.
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Statistiken & Userkommentare: | |
Autor: | Marc Schaber, 28. Mai 2020 |
Aufrufe: | 3460 | Kommentare: | 22 |
Kommentare: | Zu diesem Artikel sind folgende Kommentare verfügbar |
| Anonymous (PID=560) | schrieb am 28.05.2020 um 22:51 Uhr |
Also der Antrag von Lappentasch ist spannend. Jahrelang im Nichts der Kreisliga A rumgedümpelt und jetzt präferieren sie drei Aufsteiger und keine Absteiger. Somit können die restlichen A Ligisten dann mit 9 Mannschaften an den Start gehen. Das ist schon witzig :D
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| | | Miki (PID=32922) | schrieb am 29.05.2020 um 07:13 Uhr |
Ich finde es erschreckend das die Antragsteller nahezu alle einen persönlichen Vorteil aus der Situation ziehen wollen und sich dem entsprechend die Wertungsweise der Saison zurecht biegen und lügen.
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| | | gast (PID=3789) | schrieb am 29.05.2020 um 10:11 Uhr |
@Miki gut erkannt und auf den Punkt gebracht - siehe Ballweiler
Gott sei Dank ist der Stopp noch nicht gewählt und wird es auch hoffentlich nicht
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| | | SCB-Online | schrieb am 29.05.2020 um 10:41 Uhr | PREMIUM |
Der Antrag Nr. 20.3 wurde in der Übersicht ergänzt... Bei diesem Kommentar handelt es sich um einen SCB-Online Premiumkommentar. Der Realname des Kommentators ist in unserer Datenbank hinterlegt.
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| | | Horst Wenzel | schrieb am 29.05.2020 um 10:40 Uhr | PREMIUM |
Für mich ist es verständlich und nachvollziehbar wenn momentan Zweitplatzierte versuchen per Antrag einen Aufstieg in die nächste höhere Spielklasse zu erreichen. Das würden an deren Stelle bestimmt viele Vereine tun. Entscheidend ist jetzt ja, was bei der Abstimmung der Vereine am Verbandstag entschieden wird. Das hat meiner Meinung nach nichts mit zurechtbiegen oder Lügen zu tun.
Ich persönlich würde den Antrag vom Verband unterstützen, wobei die Anträge von Hostenbach und Primstal auch diskussionswürdig sind Bei diesem Kommentar handelt es sich um einen SCB-Online Premiumkommentar. Der Realname des Kommentators ist in unserer Datenbank hinterlegt.
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| | | Zuschauer (PID=22962) | schrieb am 29.05.2020 um 12:45 Uhr |
Der SFV soll seine für nächstes Jahr geplante Klassenreform schon für die neue Saison umsetzen. Dadurch stiegen mindestens die ersten 2 auf und es gäbe mehr Profiteure als durch einen normalen Saisonverlauf. Alle Anträge würden dadurch an Wirkung verlieren und eine Klage eines Vereins der sich benachteiligt fühlt weil nach Hinrunde Erster danach nicht ider allen anderen Szenarien wäre erledigt. Absteiger sollte es auch keine geben dann würde auch kein Verein vom unteren Tabellenende klagen. Sollte dadurch die Klassengröße steigen gibt es nächste Saison mehr Absteiger und die darauf folgenden Saison ist wieder alles bereinigt. Die Relegation nächste Saison lässt man ausfallen und hat dadurch hintenraus zusätzlich Zeit für die Spiele. Wenns nicht so einfach wäre ....
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| | | SCB-Online | schrieb am 29.05.2020 um 12:57 Uhr | PREMIUM |
@ Zuschauer: Dazu gibt es ja auch Anträge, die oben aufgeführt sind beispielsweise der Antrag der FC Noswendel-Wadern und des SV Weiskirchen Konfeld. Bei diesem Kommentar handelt es sich um einen SCB-Online Premiumkommentar. Der Realname des Kommentators ist in unserer Datenbank hinterlegt.
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| | | Schnergelinho (PID=26240) | schrieb am 29.05.2020 um 19:20 Uhr |
Unser Geliebter Bliestal Schiri, Sportlicher Leiter, und und und ....möchte per Antrag aufsteigen! Und der will noch Vize Präsident des SFV werden? Hut ab!
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| | | Werner (PID=7880) | schrieb am 29.05.2020 um 22:46 Uhr |
Die Anträge von FC Noswendel-Wadern und SV Weiskirchen Konfeld Sind Meiner Meinung nach die einzigsten gut durchdachten
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| | | Leser (PID=51216) | schrieb am 30.05.2020 um 06:50 Uhr |
Durchdacht hat jeder Verein nur für ihren eigenen Vorteil.
Ich finde es traurig das jetzt so viele Vereine durch die corona Krise
Versuchen als 2 oder gar 3 aufzusteigen. Also ein Vorteil aus einer Krankheitsbedingten Situation zu ziehen!
Wenn wann jeden Antrag liest und dann schaut wo der jeweilige Verein in der Tabelle steht ist alles geklärt.
Einfach nur noch traurig was in großen Teilen der saarvereine abgeht!!!
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| | | Mitleser (PID=268) | schrieb am 30.05.2020 um 10:06 Uhr |
FVB beste :D nur dritter und damit 0 Chance aufzusteigen, also am besten nirgends einer aufsteigen, wenn man Zweiter oder Erster gewesen wäre hätte man bestimmt auch mit Starkregen und Gewitter argumentiert damit die Saison nicht gewertet wird, witziger Verein :D
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| | | Witzig (PID=84700) | schrieb am 30.05.2020 um 13:27 Uhr |
Der Antrag von Biesingern ist echt ein Witz. Wo liegt den dieser Ort? Einfach mal die F.... halten. Weder mit dem Aufstieg noch Abstieg was tun haben und dann so einen Mist beantragen. Die haben wohl ein paar Schlaumeier am Werk. Was für ein Verein
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| | | ErnstFall (PID=48510) | schrieb am 30.05.2020 um 19:18 Uhr |
@Mitleser: FALSCH! Der FV Biesingen hätte es absolut noch in eigenen Händen gehabt erster zu werden. Also nix mit "0 Chance". Ich bin zu 100% davon überzeugt, dass der FVB noch Meister geworden wäre. Corona will es leider anders.
Und bevor du einen tollen Verein verunglimpfst und witzig nennst, solltest du dich erstmal richtig informieren
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| | | ErnstFall (PID=48510) | schrieb am 30.05.2020 um 19:27 Uhr |
@Witzig: auch du solltest dich Mal richtig informieren, bevor du hier falsche Dinge verbreitest.
Und nur weil dir der Antrag nicht gefällt, brauchst du dich nicht abfällig über einen Verein äußern, von dem du ja offensichtlich nicht Mal weißt, wo er zu verorten ist. Glaube mir: Da sind sehr kluge Köpfe am Werk beim FV Biesingen
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| | | SCB-Online | schrieb am 31.05.2020 um 18:34 Uhr | PREMIUM |
| | | Mitleser (PID=6040) | schrieb am 01.06.2020 um 10:51 Uhr |
@ErnstFall, es geht darum dass sie bei jetzigem Tabellenstand, egal bei welcher Entscheidung des SFV keine Chance hätten irgendwie aufsteigen zu können
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| | | Überdenken (PID=1527) | schrieb am 02.06.2020 um 12:46 Uhr |
Sorry, aber was will denn Biesingen in der Landesliga - Biesingen, Lappentasch, etc.? Da sind echt ein paar Knaller dabei. @Leser, absolut richtig was du sagst! Der Antrag des SFV ist in der aktuellen Situation definitiv ohne Wenn und Aber der Fairste. Für den Antrag haben sich auch die meisten Vereine im Votum ausgesprochen (Ein Lichtblick für Hirn). An alle Zweiten: Sorry, aber ihr habt eben dieses Jahr das Pech gehabt. Akzeptiert es und seid einfach auch wenn es schwer fällt FAIR und froh wenn es wieder weitergeht, beweist euch auf eine Neues. An alle glücklichen Nichtabsteiger: Seid froh und geniest es. An alle Aufsteiger: Glückwunsch und geniest es, aber mit Demut. An den Rest: Geniest, dass wir den Sport wieder uneingeschränkt ausüben dürfen und das so schnell wie möglich.
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| | | FVB Facebook-Team (PID=13904) | schrieb am 02.06.2020 um 17:28 Uhr |
Wow, was wäre hier los gewesen, hätte unsere Vorstandschaft ebenfalls den Antrag eingereicht, dass der jeweilige Drittplatzierte auch aufsteigen darf :-) Bei Interesse der genauen Gründe für den Antrag ist unsere VS sicher nicht abgeneigt, die betreffende Person zu einem leckeren Kaltgetränk einzuladen und bei dieser Gelegenheit vielleicht auch gerade mal die Gründe des negativen Ansehens des Vereins von dieser aufzuarbeiten, schreibt uns einfach auf unserer Facebookseite an, persönlich lässt sich nämlich immer noch am Besten reden :-)
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| | | Nachgehakt (PID=19830) | schrieb am 04.06.2020 um 12:51 Uhr |
Ich verstehe ja nicht, wieso immer gefordert wird, die Klassenreform direkt durchzuziehen, mit dem Argument, dann wäre alle beruhigt und keiner würde sich beschweren. Denkt ihr wirklich, wenn aktuell eine Klassenreform stattfinden wird, und bspw die ersten fünf Teams in die höherklassige Liga sollen, würden sich die Plätze 6, 7, ... nicht beschweren ?
Da wäre die Diskussion, ob der Zweite nun auch aufsteigt oder nicht, einfach ein paar Plätze nach hinten verschoben und es würde von vorne losgehen mit Beschwerden. Nur dann eben weiter hinten in der Tabelle ... Also das kann auch nicht das Allheilmittel sein.
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| | | Leser (PID=7520) | schrieb am 04.06.2020 um 15:54 Uhr |
@ Nachgehakt,
Du hast es genau auf den Punkt gebracht!!!
Dazu gibt es sonst nichts zu sagen.!
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| | | SCB-Online | schrieb am 05.06.2020 um 07:34 Uhr | PREMIUM |
Die zusätzlichen Anträge 0-1, 0-2 und 21 wurden in der Übersicht ergänzt... Bei diesem Kommentar handelt es sich um einen SCB-Online Premiumkommentar. Der Realname des Kommentators ist in unserer Datenbank hinterlegt.
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| | | Neutral aber kritisch (PID=448) | schrieb am 06.06.2020 um 00:08 Uhr |
Nur der ATSV Biesingen! 🤣
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So | 24. Nov. 2024 ganztägig | Totensonntag |
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