Winterzeit ist Wechselzeit. Auch wenn die Saison 2020/2021 derzeit unterbrochen ist, gibt es sicherlich einige Vereinswechsel in den Wintermonaten. Die wichtigsten Fakten zu Wechselperiode II gibt es hier:
- Eine Abmeldung des Spielers bei seinem alten Verein ist bis zum 31. Dezember 2020 erforderlich
- Die Wechselperiode erstreckt sich vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021
- Eine Abmeldung muss per Einschreiben mit Rückschein oder per Onlineabmeldung erfolgen
- Ein Wechsel ist nur mit Zustimmung möglich wobei eine Ablöse frei verhandelbar ist
- Eine nachträgliche Freigabe für sofortige Spielerlaubnis ist nur bis 31. Januar 2021 möglich