Der Saarländische Fußballverband (SFV) arbeitet weiter an Lösungen für den Fußballsport im Kontext der Corona-Pandemie. In diesem Kontext empfiehlt der SFV den Vereinen eine Änderung von §57 der Spielordnung im Kontext Spieleraustausch um "einer Überlastung der Spieler entgegen zu wirken und das Verletzungsrisiko zu minimieren". Der SFV-Vorstand hat diesbezüglich in seiner letzten Sitzung am 8. Januar 2021 ausführlich darüber beraten. Die Beschlüsse des letzten Verbandstages vom 19. September 2020 können jedoch laut §30 (3) der SFV Satzung nicht geändert werden. Der SFV-Vorstand möchte aber in Abstimmung mit dem Verbandsspielausschuss eine Abfrage bei den Vereinen zu dieser Problematik durchführen. Ein Links zur Umfrage wurde an die Vereine verschickt. Sollte der überwiegende Teil der Vereine sich für eine Anpassung des §57 aussprechen wird man weitere Möglichkeiten heranziehen.
Im Einzelnen geht es um folgende Änderungen der Spielordnung, die im Wesentlichen eine Erhöhung der Anzahl der möglichen Spielerwechsel beinhalten:
(1) Während der regulären Spielzeit eines Spiels, dürfen bis zu fünf Spielerwechsel durchgeführt werden. Ein ausgetauschter Spieler kann wieder eingewechselt werden. Der Austausch ist nur während einer Spielunterbrechung zulässig und kann nicht rückgängig gemacht werden.
1.1 Ein darüber hinaus gehender zusätzlicher Spielerwechsel bei Spielen mit Verlängerung ist nicht zulässig.
1.2 Jeder Mannschaft stehen für den Spielerwechsel während eines Spiels insgesamt drei Gelegenheiten sowie die Halbzeitpause zur Verfügung. Kommt es zu einer Verlängerung, erhalten beide Mannschaften eine zusätzliche vierte Gelegenheit für den Wechsel von Spielern; daneben besteht auch in der Unterbrechung zwischen regulärer Spielzeit und Verlängerung sowie in der Halbzeitpause der Verlängerung Gelegenheit zum Austausch von Spielern.
(2) In Meisterschaftsspielen unterer, nicht aufstiegsberechtigter Mannschaften der Herren und Frauen können beliebig viele Spieler mehrmals ausgetauscht werden.
(3) In Pflichtspielen (Meisterschafts- und Pokalspiele) von Frauenmannschaften können bis zu vier Spielerinnen mehrmals ausgetauscht werden.
(4) Alle für den Austausch vorgesehenen Spieler sind auf dem Spielbericht aufzuführen. (5) Bei Freundschaftsspielen sind Ausnahmen von Absatz 1 zulässig.
(6) Wird der Spielführer ausgetauscht, so ist dem Schiedsrichter ein anderer Spielführer zu benennen.
Nach jetzigem Stand sind grundsätzlich nur drei Spielerwechsel gestattet, eine Ausnahme gibt es für die Kreisligen A wo derzeit viermal gewechselt werden darf.
Hintergrundinformation: Hier die aktuell gültige Formulierung von §57 der Spielordnung:
(1) Während der regulären Spielzeit eines Spiels, dürfen bis zu drei Spielerwechsel durchgeführt werden. Ein ausgetauschter Spieler kann wieder eingewechselt werden. Der Austausch ist nur während einer Spielunterbrechung zulässig und kann nicht rückgängig gemacht werden.
(2) In Meisterschaftsspielen der Kreisligen A und in Entscheidungsspielen zwischen zwei Vereinen der Kreisligen A dürfen bis zu vier Spielerwechsel durchgeführt werden. Ein ausgetauschter Spieler kann wieder eingewechselt werden. Der Austausch ist nur während einer Spielunterbrechung zulässig und kann nicht rückgängig gemacht werden.
(3) In Meisterschaftsspielen unterer, nicht aufstiegsberechtigter Mannschaften der Herren und Frauen können beliebig viele Spieler mehrmals ausgetauscht werden.
(4) In Pflichtspielen (Meisterschafts- und Pokalspiele) von Herren-Mannschaften kann ein vierter Spielerwechsel in der Verlängerung durchgeführt werden. Ein ausgetauschter Spieler kann wieder eingewechselt werden.
(5) In Pflichtspielen (Meisterschafts- und Pokalspiele) von Frauenmannschaften können bis zur vier Spielerinnen mehrmals ausgetauscht werden.
(6) Alle für den Austausch vorgesehenen Spieler sind auf dem Spielbericht aufzuführen.
(7) Bei Freundschaftsspielen sind Ausnahmen von Absatz 1 zulässig.
(8) Wird der Spielführer ausgetauscht, so ist dem Schiedsrichter ein anderer Spielführer zu benennen.