Die Übertragung von Spielrechten beschäftigte zuletzt die Fans und die Verantwortlichen des Saarländischen Fußballverbandes (SFV): Sowohl beim Fall der DJK Bildstock (damals Saarlandliga) und dem 1. FC Saarbrücken, der das Spielrecht der DJK für seine Zweite Mannschaft übernehmen wollte, als auch bei der Frauenfußballabteilung der SV Elversberg und der Frauen-Abteilung des SV Göttelborn gab es Diskussionen. Nun wurde in diesem Kontext abschließend Rechtssicherheit geschaffen: Der Vorstand des Saarländischen Fußballverbandes hat in seiner Sitzung am Montagabend, den 15. Oktober 2018 eine endgültige Regelung in der monatelangen Diskussion um die Übertragung von Spielrechten bei Männern und Frauen beschlossen. In dem neuen §38a der Spielordnung des SFV heißt es danach: „Die Übertragung von Spielrechten eines Vereins auf einen anderen Verein ist nicht möglich. Dies gilt sowohl für Vereinsneugründungen als auch bei Anschluss einer Abteilung eines Vereins an einen anderen bestehenden Verein.“
In einer Pressemitteilung des SFV heißt es weiter: "Damit ist eine Spielrechtsübertragung für den gesamten Spielbetrieb der Männer und Frauen ausgeschlossen. In der Begründung heißt es unter anderem, andernfalls bestünde die Gefahr, dass Spielrechte zur „Handelsware“ werden."